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EU verschärft Vorgaben zum Rezyklatanteil in automobilen Verbundwerkstoffen

Die EU schreibt vor, dass binnen 6-10 Jahren 15-25 % Recyclingkunststoff in automobilen Verbundwerkstoffen eingesetzt werden müssen und weitet die Vorgaben zu Transparenz und Rückverfolgbarkeit für OEMs und Zulieferer aus.

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EU verschärft Vorgaben zum Rezyklatanteil in automobilen Verbundwerkstoffen

Die Europäische Union hat strengere Vorgaben für den Einsatz von Rezyklaten in automobilen Verbundwerkstoffen beschlossen. Demnach müssen neue Fahrzeugtypen innerhalb von sechs Jahren nach Inkrafttreten der Regelung mindestens 15 % Recyclingkunststoff enthalten, dieser Anteil steigt innerhalb von zehn Jahren auf 25 %. Die Fristen für die Offenlegung der Materialherkunft und die Rückverfolgbarkeit wurden für OEMs und Zulieferer der verschiedenen Stufen ebenfalls ausgeweitet - insbesondere für Unternehmen, die Batteriegehäuse, Fahrwerks- und Karosseriekomponenten sowie Interieurverkleidungen herstellen. Bestimmungen erlauben vorübergehende Anpassungen, falls Recyclingmaterialien nicht verfügbar sind oder nur zu unverhältnismäßig hohen Kosten bezogen werden können.

Hintergrund

Diese Maßnahmen bauen auf der überarbeiteten EU-Richtlinie über Altfahrzeuge (End-of-Life Vehicles, ELV) auf, die das Europäische Parlament im September 2025 verabschiedet hat. Ziel der Verordnung ist es, die Kreislauffähigkeit in der Fahrzeugkonstruktion zu stärken - durch Anforderungen an Demontagefreundlichkeit, Recyclingfähigkeit und den Einsatz von Recyclingkunststoffen. Die ELV-Regeln stehen im Einklang mit dem Europäischen Grünen Deal und den Strategien für eine Kreislaufwirtschaft, die Abfälle reduzieren, die Abhängigkeit von Primärrohstoffen verringern und die Versorgungssicherheit mit Ressourcen stärken sollen.Die aktualisierten ELV-Vorgaben schreiben vor, dass innerhalb von sechs Jahren nach Inkrafttreten mindestens 15 % Recyclingkunststoff und innerhalb von zehn Jahren 25 % eingesetzt werden müssen; zusätzliche Quoten für recycelten Stahl, Aluminium und Legierungen werden auf Grundlage laufender Machbarkeitsstudien geprüft, so das Europäische Parlament. Der Rat der EU unterstützt ähnliche Zielwerte und führt Zwischenziele ein: 15 % nach sechs Jahren, 20 % nach acht Jahren und 25 % nach zehn Jahren. Der Rat sieht außerdem vor, dass die Kommission zeitlich befristete Ausnahmen gewähren kann, wenn die Materialversorgung eingeschränkt ist oder die Preise außergewöhnlich hoch sind.

Details

Automobile Verbundwerkstoffe - insbesondere solche, die in Batteriegehäusen, Fahrwerks- und Karosserieaußenhautteilen sowie Innenverkleidungen eingesetzt werden - stehen im Mittelpunkt der neuen Vorgaben zum Rezyklatanteil. Anrechenbare Recyclinganteile müssen aus Post-Consumer-Materialien stammen; biobasierte Alternativen und aus Altreifen gewonnene Elastomere können - vorbehaltlich einer späteren Überprüfung durch die Kommission - einbezogen werden. Rezyklierte Polyolefine wie Polypropylen dürften aufgrund ihrer Verfügbarkeit und etablierter Recyclingprozesse eine Schlüsselrolle bei der Erfüllung der Quoten spielen.

In den ersten 48 Monaten nach Inkrafttreten können Recyclingmaterialien aus Ländern außerhalb der EU nur dann auf die Erfüllung der Vorgaben angerechnet werden, wenn sie durch unabhängige Dritte geprüft und bestätigt wurden. Diese Maßnahme soll die lokale Recyclingkapazität sowie hohe Standards bei der Rückverfolgbarkeit stärken. Branchenvertreter, darunter Recycler und Fachverbände, haben sich für eine "Spiegelklausel" eingesetzt, um sicherzustellen, dass Importe vergleichbaren Anforderungen genügen und um die Nachfrage nach heimischen Rezyklaten zu unterstützen.

OEMs und Zulieferer unterliegen neuen Pflichten zur Berichterstattung und Materialrückverfolgung. Sie müssen die Herkunft der eingesetzten Rezyklate dokumentieren, die Recyclingfähigkeit prüfen und digitale Nachverfolgungssysteme einführen. Diese Änderungen werden voraussichtlich das Lieferkettenmanagement, die Beschaffungsstrategien und Investitionen in Recyclinginfrastruktur grundlegend beeinflussen. Die Aufsichtsbehörden planen, diese Pflichten mit bestehenden Regelungen zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) und mit Altfahrzeugrichtlinien abzustimmen, um den Kreislaufwirtschaftsansatz weiter zu schließen.

Ausblick

Fahrzeughersteller und Zulieferer müssen ihre Prozesse zur Designvalidierung und Materialqualifizierung beschleunigen, um Recyclingverbundstoffe sowohl in strukturellen als auch in Interieuranwendungen zu integrieren. In den kommenden Jahren werden Investitionen in Recyclinginfrastruktur und Technologien zur Rückverfolgbarkeit von zentraler Bedeutung sein. Laufende Verhandlungen zwischen den EU-Institutionen können Details der Umsetzung noch anpassen, etwa die Ausgestaltung der Regelungen zu biobasierten Alternativen und die Bedingungen für zeitlich befristete Ausnahmen.