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EU führt stufenweise Zielvorgaben für Recyclinganteile in automobilen Verbundwerkstoffen ein

EU führt gestaffelte Vorgaben für Recyclingkunststoff ein: 15 % in 6 Jahren, 25 % in 10 Jahren - mit weitreichenden Folgen für EV-Verbundwerkstoffe und Lieferketten der Automobilhersteller.

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EU führt stufenweise Zielvorgaben für Recyclinganteile in automobilen Verbundwerkstoffen ein

Die Europäische Union hat eine Verordnung verabschiedet, die schrittweise steigende Mindestanteile von recyceltem Kunststoff in automobilen Verbundwerkstoffen vorschreibt, einschließlich Gehäusen für Batterien von Elektrofahrzeugen (EV). Hersteller müssen innerhalb von sechs Jahren einen Mindestanteil von 15 % recycelten Kunststoff sicherstellen, der innerhalb von zehn Jahren auf 25 % ansteigt. Die Verordnung schreibt außerdem Vorgaben für eine demontagegerechte Konstruktion sowie eine erweiterte Herstellerverantwortung vor und gilt für Pkw, Transporter, schwere Nutzfahrzeuge und Motorräder im gesamten EU-Binnenmarkt. Automobilhersteller und Systemlieferanten (Tier-1) müssen ihre Beschaffungs-, Prüf- und Validierungsprozesse anpassen, um die Vorgaben zu erfüllen. (Veröffentlicht am 4. April 2026)

Hintergrund

Die EU-Gesetzgeber treiben die Ziele der Kreislaufwirtschaft durch Maßnahmen wie den Kommissionsvorschlag von 2023 zu Zirkularitätsanforderungen an die Fahrzeugkonstruktion und die überarbeitete Altfahrzeug-Verordnung (End-of-Life Vehicles, ELV) voran. Ein ursprünglich vorgesehener Zielwert von 25 % recyceltem Kunststoff innerhalb von sechs Jahren nach Inkrafttreten wurde im Laufe der Verhandlungen angepasst und in einen stufenweisen Ansatz überführt: 15 % nach sechs Jahren, 20 % nach acht Jahren und 25 % nach zehn Jahren, wobei Ausnahmen möglich sind, wenn die Verfügbarkeit von Recyclingmaterial oder die Kosten erhebliche Probleme verursachen. Branchenverbände und Recyclingunternehmen haben sich für ehrgeizige Zielvorgaben eingesetzt, um eine stabile Nachfrage nach Rezyklaten zu sichern und industrielle Investitionen zu fördern.

Einzelheiten

Die Verordnung richtet sich auf automobile Verbundwerkstoffe, darunter Werkstoffe wie glasfaserverstärktes Polypropylen und Polyamid, die in Bauteilen wie Batteriekästen für Elektrofahrzeuge und Unterbodenschutzsystemen eingesetzt werden. Die gestaffelten Zielwerte für den Recyclingkunststoffanteil - 15 % im sechsten Jahr, 20 % im achten Jahr und 25 % im zehnten Jahr - sollen die Ziele der Kreislaufwirtschaft mit der technischen und wirtschaftlichen Umsetzbarkeit für die Industrie in Einklang bringen. Ergänzende Vorgaben verlangen konstruktive Anpassungen für eine erleichterte Demontage und Rückgewinnung der Materialien sowie eine erweiterte Herstellerverantwortung für das Management von Fahrzeugen am Ende ihres Lebenszyklus.

Branchenerhebungen zufolge müssen betroffene Erstausrüster (OEM) und Systemlieferanten ihre Materialbeschaffung und Validierungsprozesse neu ausrichten. Sie sind verpflichtet, verlässliche Bezugsquellen für recycelte Kunststoffe aufzubauen und können verstärkt biobasierte Fasern zur Verstärkung in Betracht ziehen. Mögliche Strategien umfassen die Bewertung alternativer Rohstoffquellen, den Ausbau der Nachweisführung in der Lieferkette sowie die Anpassung von Produktkonstruktionen, um die Leistungsfähigkeit und das Gewicht der Verbundwerkstoffe zu erhalten und gleichzeitig die geforderten Recyclinganteile zu erfüllen.

Ausblick

Die Umsetzung beginnt nach Inkrafttreten der Verordnung mit Fristen von sechs, acht und zehn Jahren. Erstausrüster und Zulieferer werden voraussichtlich verstärkt in die Beschaffung von Rezyklaten, in Validierungsprüfungen und in recyclinggerechte Konstruktion investieren. Aufsichtsbehörden können die Einhaltung überwachen und zeitlich befristete Ausnahmen zulassen, falls Recyclingmaterialien weiterhin knapp oder nur zu unverhältnismäßig hohen Kosten verfügbar sind. Grenzüberschreitende Lieferketten im europäischen Automobilsektor dürften sich anpassen, um die Verfügbarkeit und Rückverfolgbarkeit von Recyclingmaterialien sicherzustellen.