Die Europäische Union hat neue Vorgaben zur Kreislaufwirtschaft für Verbundwerkstoffe im Fahrzeugbau beschlossen. Sie führen stufenweise steigende Mindestanteile an recyceltem Kunststoff sowie strengere Anforderungen an das Lebensende von Fahrzeugen in mehreren Fahrzeugklassen ein. Die Verordnung sieht progressive Zielwerte für den Rezyklatanteil vor - 15 % innerhalb von sechs Jahren, ansteigend auf 25 % innerhalb von zehn Jahren. Sie schreibt eine konstruktive Auslegung für Demontage sowie eine erweiterte Herstellerverantwortung vor. Diese Anforderungen gelten für Pkw, Transporter, Nutzfahrzeuge und Motorräder innerhalb der EU; die Umsetzung ist bis 2030 gestaffelt geplant. Fahrzeughersteller und Systemlieferanten (Tier-1) müssen ihre Materialbeschaffung, Konstruktionsstrategien und Prüfprozesse in der Lieferkette anpassen, um die Vorgaben zu erfüllen.
Hintergrund
Im Einklang mit dem Aktionsplan der EU für die Kreislaufwirtschaft und der Überarbeitung der Vorschriften zu Altfahrzeugen (End-of-Life Vehicles, ELV) haben Rat und Europäisches Parlament höhere Mindestquoten für Rezyklatanteile vereinbart, um die Abhängigkeit von Primärkunststoffen zu verringern und die Wiederverwendung von Werkstoffen zu fördern. Der Rechtsrahmen ändert die Verordnung (EU) 2018/858, ersetzt frühere Richtlinien und weitet den Geltungsbereich auf Lastkraftwagen, Motorräder und Spezialfahrzeuge aus. Er führt digitale Fahrzeugpässe zur besseren Rückverfolgbarkeit und Recyclingfähigkeit ein und bündelt Strategien für die Kreislaufwirtschaft je Fahrzeugkategorie. Bestimmungen zur erweiterten Herstellerverantwortung verpflichten die Hersteller zur Übernahme von Verantwortung für Sammlung, Entfrachtung von Schadstoffen und Verwertung von Fahrzeugen sowie der damit verbundenen Kosten, während gemischtes Schreddern untersagt ist, sofern nicht definierte Qualitätsstandards eingehalten werden. Die Kommission behält sich das Recht vor, befristete Ausnahmen zu gewähren und künftig Mindestanteile für recycelten Stahl, recyceltes Aluminium und kritische Rohstoffe festzulegen.
Einzelheiten
Die Zielwerte für den Rezyklatanteil bei Kunststoffen folgen einem Ansatz in drei Stufen: 15 % recycelter Kunststoff innerhalb von sechs Jahren nach Inkrafttreten, ansteigend auf 25 % innerhalb von zehn Jahren, vorbehaltlich der Verfügbarkeit und wirtschaftlicher Vertretbarkeit. Mindestens 20 % dieses Kunststoffs müssen aus Altfahrzeugen oder gebrauchten Bauteilen stammen. Die Verordnung ermächtigt die Kommission, Durchführbarkeitsstudien durchzuführen und innerhalb von zwei bis drei Jahren Mindestanteile für Rezyklat in Stahl, Aluminium, Magnesium sowie seltenen Erden in Elektromotoren für den Antrieb festzulegen.
Fahrzeugkonstruktionen müssen die Demontage und den Austausch von Bauteilen - darunter Katalysatoren, Getriebe und elektronische Steuer- und Regeleinheiten - durch autorisierte Behandlungsbetriebe ermöglichen. Digitale Kreislaufpässe müssen mit anderen Systemen der EU kompatibel sein, um den Verwaltungsaufwand zu verringern. Die erweiterte Herstellerverantwortung verpflichtet die Hersteller zur Übernahme der Kosten für Recycling, Transport und Behandlung, wobei regionale Unterschiede in der Ausgestaltung zulässig sind.
Ausblick
Das Europäische Parlament und der Rat arbeiten derzeit an der endgültigen Fassung des Verordnungstextes; mit der Annahme wird bis Mitte 2026 gerechnet. Nach dem Inkrafttreten wird die stufenweise Umsetzung bis 2030 fortgesetzt. Hersteller und Zulieferer müssen ihre Materialbeschaffung anpassen, recycelte Fasern und biobasierte Verbundwerkstoffe qualifizieren, Bauteile für eine leichtere Demontage neu konstruieren sowie in Prüfungen zur Lieferkettenverifizierung und in Konformitätstests investieren.
Unternehmen der Kunststoff- und Verbundwerkstoffindustrie sollten sich auf tiefgreifende Veränderungen in Beschaffung, Zertifizierung und regionalen Recyclingstrukturen einstellen, da sich die Fahrzeugindustrie an die weiterentwickelten Anforderungen der EU-Kreislaufwirtschaft anpasst.
