Die Europäische Union hat eine vorläufige Einigung über strengere Vorgaben zur Kreislaufwirtschaft bei Neufahrzeugen erzielt. Diese schreiben einen Mindestanteil recycelter Kunststoffe vor und weiten die Pflichten am Fahrzeuglebensende für Verbundwerkstoffe im Automobilbereich deutlich aus. Nach der im Dezember 2025 zwischen Europäischem Parlament und Rat erzielten Einigung müssen Neufahrzeuge innerhalb von sechs Jahren mindestens 15 % recycelte Kunststoffe und innerhalb von zehn Jahren 25 % enthalten, wobei mindestens 20 % aus einem geschlossenen Recyclingkreislauf von Altfahrzeugen (End-of-Life Vehicles, ELV) stammen müssen. Die Regelung gilt auch für schwere Nutzfahrzeuge, Motorräder und Spezialfahrzeuge und führt eine erweiterte Herstellerverantwortung sowie Ausfuhrbeschränkungen für nicht fahrbereite Gebrauchtfahrzeuge ein.
Hintergrund
Die Einigung baut auf der Initiative der Europäischen Kommission vom Juli 2023 auf, die Ziele der Kreislaufwirtschaft im Automobilsektor zu bündeln, indem die Altfahrzeug-Richtlinie mit der entsprechenden Typgenehmigungs-Gesetzgebung zusammengeführt wird. Umweltverbände und Akteure der Recyclingwirtschaft haben betont, dass die Vorgaben für Rezyklatanteile nicht nur Kunststoffe betreffen sollten, sondern auch Materialien wie Stahl, Aluminium und kritische Rohstoffe. Zu den jüngsten Branchenentwicklungen gehört die Gründung der European Circular Composites Alliance (ECCA) im Dezember 2025, die darauf abzielt, die Interessen der Verbundwerkstoffbranche mit den politischen Rahmenbedingungen der EU in Einklang zu bringen.
Details
Die vorläufige Einigung legt stufenweise Zielwerte für recycelte Kunststoffe fest: mindestens 15 % innerhalb von sechs Jahren und 25 % innerhalb von zehn Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung. Mindestens 20 % der recycelten Kunststoffe müssen aus einem geschlossenen Recyclingkreislauf von Altfahrzeugen stammen, um den Verbleib von Wertstoffen in der EU-Wirtschaft zu sichern. Verbundwerkstoffe im Automobilbereich - darunter Duro- und Thermoplast-Prepregs, kohlenstofffaserverstärkte Kunststoffe sowie glasfaserverstärkte Verbundwerkstoffe - unterliegen diesen Vorgaben, sofern sie in Fahrzeugstrukturen eingesetzt werden.
Die Kommission wird Durchführbarkeitsstudien durchführen und kann innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten der Verordnung mittels delegierter Rechtsakte verbindliche Mindestrezyklatanteile für andere Materialien wie Stahl, Aluminium, Magnesium und kritische Rohstoffe einführen. Der Rat unterstützt einen dreistufigen Zeitplan für recycelte Kunststoffe: 15 % nach sechs Jahren, 20 % nach acht Jahren und 25 % nach zehn Jahren. Zudem sind befristete Ausnahmen vorgesehen, wenn es zu Engpässen bei der Verfügbarkeit oder zu erheblichen Preisverwerfungen kommt.
Hersteller werden verpflichtet, Fahrzeuge so zu konstruieren, dass Bauteile leicht demontiert und für Wiederverwendung, Recycling oder Aufarbeitung (Remanufacturing) entnommen werden können. Zudem müssen sie sich nach drei Jahren an Systemen der erweiterten Herstellerverantwortung beteiligen, welche die Kosten für Sammlung und Behandlung von Altfahrzeugen abdecken. Darüber hinaus wird fünf Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung die Ausfuhr nicht fahrbereiter Gebrauchtfahrzeuge untersagt, um "Umweltdumping" zu verhindern und den Wert sekundärer Rohstoffe in der EU zu halten.
Ausblick
Die vorläufige Einigung muss nun formell vom Europäischen Parlament und vom Rat bestätigt werden, bevor sie Rechtskraft erlangt. Die Umsetzung soll zwei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung beginnen. Zulieferer von Verbundwerkstoffen, Erstausrüster (OEMs) und Aufarbeiter werden ihre Lieferketten und Materialbeschaffung überprüfen müssen, um die Vorgaben zu Rezyklatanteilen zu erfüllen. Delegierte Rechtsakte der Kommission zu Metallen und kritischen Rohstoffen werden zusätzlich festlegen, wie Verbundwerkstoffe mit hybriden oder metallverstärkten Strukturen die Vorgaben einhalten müssen.
