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EU stärkt Rezyklat- und biobasierte Verbundwerkstoffe für Batteriegehäuse in Elektrofahrzeugen

Die EU schreibt vor, dass Fahrzeuge innerhalb von sechs Jahren mindestens 15 % recycelte Kunststoffe enthalten müssen, davon 3 % aus Altfahrzeugen; biobasierte Lösungen könnten anrechenbar werden und beeinflussen damit Anbieter von Verbundwerkstoffen.

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EU stärkt Rezyklat- und biobasierte Verbundwerkstoffe für Batteriegehäuse in Elektrofahrzeugen

Das Europäische Parlament und der Rat haben eine vorläufige Einigung erzielt, nach der neue Fahrzeuge innerhalb von sechs Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung mindestens 15 % recycelten Kunststoff enthalten müssen. Davon sollen 3 % aus Altfahrzeugen (AFZ) stammen. Zudem kann es nach einer Überprüfung durch die Europäische Kommission möglich werden, biobasierte Materialien auf dieses Ziel anzurechnen. Die Regelung gilt für Personenkraftwagen, leichte Nutzfahrzeuge, schwere Nutzfahrzeuge und Motorräder. Die Kommission wird prüfen, ob biobasierte Kunststoffe und aus Altreifen gewonnene Elastomere gemeinsam mit recycelten Polyolefinen in die Berechnung einbezogen werden. Bestimmungen erlauben eine Verschiebung oder Anpassung der Zielvorgaben, wenn es zu Versorgungsengpässen oder deutlich erhöhten Kosten kommt. Dieses Regelwerk dürfte die Materialauswahlstrategien von Anbietern von Verbundwerkstoffen und Batteriegehäusen spürbar beeinflussen.

Hintergrund

Diese Vorgaben sind Teil der kommenden Verordnung über Altfahrzeuge, mit der die Kreislaufwirtschaft im Automobilbau vorangetrieben werden soll. Frühere Entwürfe sahen vor, dass sechs Jahre nach Inkrafttreten ein Anteil von 25 % recyceltem Kunststoff erreicht werden muss, wobei mindestens 25 % dieses Rezyklats aus AFZ stammen sollten. Die aktuell vorläufig vereinbarten Bestimmungen legen nun eine Untergrenze von 15 % fest, davon 3 % aus AFZ. Diese Anpassung spiegelt Branchenbedenken hinsichtlich der Verfügbarkeit von Rezyklaten und der damit verbundenen Kosten wider.

Die Einstufung der Materialien bleibt ein zentraler Streitpunkt. Industrieverbände fordern klarere Kriterien dafür, wann Verbundwerkstoffe als Kunststoffe gelten und unter welchen Bedingungen ihre Wiederverwendung angerechnet werden darf. Der Europäische Verband der Verbundwerkstoffindustrie (EuCIA) warnt, dass starre Vorgaben zu geschlossenen Stoffkreisläufen für Verbundwerkstoffe, ohne passende Rahmenbedingungen für Wiederverwendung, die Konstruktionsfreiheit erheblich einschränken könnten.

Für Batteriegehäuse in Elektrofahrzeugen, die gleichzeitig leicht, hochfest und wärmetechnisch leistungsfähig sein müssen, erhöhen diese Regeln den Druck, leistungsfähige recycelte Polyolefine und biobasierte Fasern einzusetzen. Lieferanten stehen vor der Aufgabe, Herkunft und Rezyklatanteile über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg verlässlich zu zertifizieren und zu dokumentieren.

Details

Die vorläufige Einigung sieht eine stufenweise Erhöhung des Rezyklatanteils vor: Mindestens 15 % innerhalb von sechs Jahren, steigend auf 25 % nach zehn Jahren. Mindestens 20 % dieses Rezyklatanteils müssen aus AFZ stammen, was 3 % nach sechs Jahren und 5 % nach zehn Jahren entspricht. Für die Erfüllung der Vorgaben werden ausschließlich Materialien anerkannt, die aus Abfällen nach Gebrauch gewonnen wurden.

Innerhalb von 72 Monaten ist eine Überprüfung durch die Kommission vorgesehen, um zu bewerten, ob biobasierte Kunststoffe und aus Altreifen gewonnene Elastomere in die Erfüllungsberechnung aufgenommen werden sollen. Sollte sich herausstellen, dass ausreichend recycelte Materialien nicht verfügbar sind oder nur zu unverhältnismäßig hohen Kosten beschafft werden können, kann die Kommission die Zielwerte verschieben oder vorübergehend absenken.

Die EuCIA dringt weiterhin auf Klarheit bei der Einordnung von Verbundwerkstoffen, insbesondere faserverstärkten Systemen. Der Verband setzt sich dafür ein, Anreize für die Wiederverwendung von Materialien zu erhalten und sicherzustellen, dass Verbundwerkstoffe in der Kategorie der Kunststoffe verbleiben, um Investitionen in Recyclingtechnologien zu erleichtern.

Ausblick

Zulieferer und Fahrzeughersteller (Erstausrüster) prüfen die Auswirkungen der neuen Vorgaben und entwickeln parallel dazu fortschrittliche Materialien, die Leistungsanforderungen, Gewichtsvorgaben und Lebenszykluskosten zugleich erfüllen. Da die Kommission erwägt, biobasierte Fasern bei der Zielerfüllung anzurechnen, könnten Entwickler von Automobilwerkstoffen die Bewertung von Biokompositen und deren Umweltwirkungen deutlich beschleunigen.

Die weitere Beteiligung der Industrie an der endgültigen Ausgestaltung der Verordnung wird den Zeitplan für die Umsetzung sowie die technischen Normen prägen - mit besonderem Augenmerk auf Bauteile aus Verbundwerkstoffen und Batteriegehäuse für Elektrofahrzeuge.