Die Europäische Union hat neue Vorschriften eingeführt, die höhere Anteile an recycelten Kunststoffen - einschließlich Verbundwerkstoffen - in Neufahrzeugen vorschreiben, um die Kreislaufwirtschaft zu stärken, während die Nachfrage nach Materialien für Batteriewannen von Elektrofahrzeugen weiter zunimmt. Gesetzgeber haben verbindliche Ziele von 15 % Recyclingkunststoffanteil innerhalb von sechs Jahren und 25 % innerhalb von zehn Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes festgelegt, wobei mindestens ein Fünftel aus geschlossenen Kreisläufen stammen muss, die Materialien aus Altfahrzeugen nutzen. Die Verordnung weitet zudem die Herstellerverantwortung auf den gesamten Fahrzeuglebenszyklus aus, verbietet nach fünf Jahren die Ausfuhr nicht fahrbereiter Gebrauchtfahrzeuge und erweitert ihren Geltungsbereich auf Nutzfahrzeuge, Motorräder und Spezialfahrzeuge. Die Verhandlungen zwischen den EU-Institutionen dauern an.
Hintergrund
Die vorläufige Einigung treibt die Kreislaufwirtschaftsagenda der EU voran, indem frühere Richtlinien mit strengeren Anforderungen an Design und Behandlung am Lebensende aktualisiert werden. Sie verlangt, dass Fahrzeugkomponenten so konstruiert werden, dass sie sich leichter ausbauen, wiederverwenden und recyceln lassen. Die Verordnung steht im Einklang mit dem Europäischen Grünen Deal und dem Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft und folgt auf eine Machbarkeitsstudie, die künftige Vorgaben für recycelte Metalle und kritische Rohstoffe untersucht. Eine verbesserte Rückverfolgbarkeit von Altfahrzeugen soll illegale Demontage und die Ausfuhr von Abfall eindämmen.
Details
Die Verordnung legt zwei stufenweise Ziele fest: 15 % Rezyklatanteil innerhalb von sechs Jahren und 25 % innerhalb von zehn Jahren, mit einem Mindestanteil von 20 % aus geschlossenen Recyclingkreisläufen, insbesondere mit Materialien wie Kunststoffen, die aus Altfahrzeugen zurückgewonnen werden. Der Geltungsbereich umfasst nun schwere Nutzfahrzeuge, Motorräder und Spezialfahrzeuge, während Ausnahmen für bestimmte Kleinserienhersteller bestehen bleiben. Fünf Jahre nach Inkrafttreten wird die Ausfuhr nicht fahrbereiter Gebrauchtfahrzeuge verboten, wodurch Wertstoffe innerhalb der EU gehalten werden. Hersteller übernehmen drei Jahre nach Umsetzung erweiterte Herstellerverantwortung, die die Sammlung und Behandlung von Fahrzeugen abdeckt und durch einen grenzüberschreitenden Mechanismus zur Sicherstellung der finanziellen Verantwortlichkeit in allen Mitgliedstaaten unterstützt wird.
Mit Kohlenstoff- und glasfaserverstärkten Verbundwerkstoffen sowie recycelten Thermoplasten ist zu rechnen, dass sie in Batteriewannen von Elektrofahrzeugen und Leichtbauteilen eine größere Rolle einnehmen. Die überarbeitete EU-Abfallrahmenrichtlinie verlangt bis 2030 eine Recyclingquote von 30 % für Kohlenstofffaserverbundwerkstoffe. Fahrzeughersteller beginnen, recycelte Kohlenstofffaser-Prepregs in Batteriewannen und Unterbodenschilde zu integrieren, wie dies beim BMW iX und in der Mercedes-Benz EQ-Reihe zu beobachten ist.
Ausblick
Die formelle Annahme der Verordnung steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch Europäisches Parlament und Rat; mit der Anwendung wird zwei Jahre nach Inkrafttreten gerechnet. Die Umsetzung dürfte Investitionen in Recyclinginfrastruktur und Materialrückverfolgbarkeit in der gesamten EU anstoßen. Die stufenweisen Vorgaben für Rezyklatanteile und die Anforderungen an geschlossene Kreisläufe werden voraussichtlich die Lieferketten für Verbundwerkstoffe grundlegend verändern, die heimische Recyclingkapazität stärken und den Einsatz recycelter Verbundwerkstoffe in Komponenten von Elektrofahrzeugen erhöhen.
