Die Europäische Union hat sich vorläufig darauf geeinigt, dass neue Fahrzeuge mindestens 15 Prozent Rezyklatkunststoff enthalten müssen - ein Anteil, der innerhalb von zehn Jahren auf 25 Prozent steigen soll. Die Vorgabe umfasst einen Mindestanteil, der aus Altfahrzeugen (End-of-Life Vehicles, ELVs) in einem geschlossenen Kreislaufsystem stammt - eine Maßnahme, von der erwartet wird, dass sie die Beschaffung von Verbundwerkstoffen für Erstausrüster (OEMs) und Zulieferer der verschiedenen Lieferstufen grundlegend verändert. Die im Dezember 2025 zwischen Europäischem Parlament und Rat erzielte Einigung gilt für Personenkraftwagen, leichte Nutzfahrzeuge, schwere Lkw, Motorräder und Spezialfahrzeuge. Sie schreibt außerdem vor, dass Kunststoffbauteile so konstruiert werden, dass sie leicht zerlegt und recycelt werden können. Mindestens 20 Prozent des vorgeschriebenen Recyclinganteils müssen aus dem geschlossenen Kreislauf von Altfahrzeugen stammen. Die Verordnung wartet noch auf die formale Zustimmung und tritt zwei Jahre nach ihrer Annahme in Kraft.
Hintergrund
Die überarbeitete Verordnung über Altfahrzeuge (ELV-Verordnung) ersetzt bestehende Richtlinien und verschärft die Vorgaben zur Kreislaufwirtschaft im Rahmen des Europäischen Grünen Deals und des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft. Die Automobilindustrie verbraucht jedes Jahr Millionen Tonnen Kunststoffe, recycelt derzeit jedoch nur rund 19 Prozent der aus Altfahrzeugen zurückgewonnenen Kunststoffe. Werkstoffe wie glasfaserverstärkte Duroplaste, biobasierte Faserverbunde und andere technische Kunststoffe, die in Strukturbauteilen - darunter Batteriegehäuse und Unterbodenschutzverkleidungen - eingesetzt werden, dürften von den neuen Anforderungen an den Recyclinganteil am stärksten betroffen sein.
Details
Die Einigung führt gestaffelte Zielvorgaben für Recyclingkunststoffe ein: 15 Prozent innerhalb von sechs Jahren und 25 Prozent innerhalb von zehn Jahren, wobei 20 Prozent aus geschlossenen Stoffströmen wie Altfahrzeugen stammen müssen. Die Verordnung verlangt, dass Fahrzeugkomponenten auf Demontierbarkeit und Wiederverwertbarkeit ausgelegt werden, und sie schreibt digitale Produktpässe vor, die Angaben zu Polymerarten, Zusatzstoffen, Fügeverfahren und Vorgaben zur Behandlung am Lebensende des Fahrzeugs enthalten. Die Europäische Kommission wird ermächtigt, nach Durchführbarkeitsstudien innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten Recyclingquoten auch für andere Werkstoffe - etwa Stahl, Aluminium, Magnesium und kritische Rohstoffe - festzulegen. Der Branchenverband Recycling Europe hat die Verordnung wegen ihres aus seiner Sicht geringeren Ambitionsniveaus kritisiert und argumentiert, dass das Ziel von 15 Prozent in sechs Jahren und ein niedrigerer Anteil im geschlossenen Kreislauf Investitionsanreize für Recyclinginfrastruktur abschwächen könnten.
Ausblick
Nach der formellen Annahme gilt eine Übergangsfrist von zwei Jahren, nach deren Ablauf die Verordnung verbindlich wird und Zwischenziele für die Einhaltung durch OEMs und Zulieferer vorgibt. Die Vorgaben dürften die Nachfrage nach recycelten und biobasierten Verbundwerkstoffen erhöhen, Konstruktionsänderungen anstoßen und kurzfristig möglicherweise die Kosten steigen lassen, während sich die Lieferketten anpassen. Zudem könnten sie Innovationen in der Verbundwerkstoffaufbereitung beschleunigen und den Ausbau geschlossener Materialkreisläufe vorantreiben. Die Verordnung markiert einen tiefgreifenden Strategiewechsel in der europäischen Fahrzeugproduktion mit weitreichenden Folgen entlang der gesamten Lieferkette.
