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EU verschärft Kreislaufwirtschafts-Vorgaben für Verbundwerkstoffe im Fahrzeugbau

EU verschärft Vorgaben für Verbundwerkstoffe im Automobil: 15-25 % Rezyklatanteil in Kunststoffen und digitale Fahrzeugpässe für mehr Kreislauffähigkeit.

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EU verschärft Kreislaufwirtschafts-Vorgaben für Verbundwerkstoffe im Fahrzeugbau

Die Europäische Union hat sich darauf geeinigt, ab dem 3. April 2026 strengere Vorgaben zur Kreislauffähigkeit von Fahrzeugen einzuführen. Kernpunkte sind verbindliche Mindesteinsatzquoten für Rezyklate und neue Konstruktionsstandards mit weitreichenden Folgen für Verbundwerkstoffe im Automobilsektor. Die neue Verordnung schreibt vor, dass Kunststoffe in Neufahrzeugen spätestens sechs Jahre nach Inkrafttreten der Regelung mindestens 15 % recycelten Kunststoff und nach zehn Jahren 25 % enthalten müssen, wobei 20 % dieses Rezyklatanteils aus geschlossenen Kreisläufen wie Altfahrzeugen stammen sollen. Die Kommission kann zwei Jahre nach Beginn der Anwendung der Verordnung - nach einer Machbarkeitsprüfung - auch Zielwerte für recycelten Stahl und recyceltes Aluminium festlegen. Diese Vorgaben sind Teil einer umfassenden Überarbeitung der Vorschriften für Altfahrzeuge (End-of-Life Vehicles, ELV) und neuer Maßstäbe für Kreislauffähigkeit im gesamten Automobilbereich. Derzeit laufende Verhandlungen zwischen Europäischem Parlament und Rat sollen den Rechtsakt endgültig festzurren.

Hintergrund

Die neuen Anforderungen gehen auf einen Vorschlag der Europäischen Kommission vom 13. Juli 2023 zurück. Ziel ist es, Vorgaben zur Kreislaufwirtschaft und zum Lebensende von Fahrzeugen in der gesamten EU zu harmonisieren und bereits beim Fahrzeugdesign zu verankern. Der Vorschlag soll die bestehenden ELV- und Typgenehmigungsrichtlinien ersetzen. Die Verordnung legt Schwellenwerte für Wiederverwendbarkeit, Recyclingfähigkeit und Rückgewinnbarkeit von 85 % beziehungsweise 95 % der Masse fest und begrenzt den Einsatz gefährlicher Stoffe im Einklang mit REACH und vergleichbaren Regelwerken. Ihr Geltungsbereich wird ausgeweitet und umfasst künftig zusätzliche Fahrzeugklassen wie Lastkraftwagen und Motorräder, nicht mehr nur Pkw und Transporter. Die Rechtsvorschrift ersetzt die Verordnung (EU) 2018/858 und hebt die ELV- und 3R-Typgenehmigungsrichtlinien auf.

Details

Die vorläufige Einigung sieht vor, dass Kunststoffe in neuen Fahrzeugtypen die oben genannten Rezyklatquoten erfüllen müssen. Ein festgelegter Anteil dieses recycelten Kunststoffs hat aus Altfahrzeugen oder aus während des Fahrzeugbetriebs ausgebauten Komponenten zu stammen, um geschlossene Stoffkreisläufe in der Lieferkette zu fördern. Die Kommission wird zwei Jahre nach Inkrafttreten - abhängig von den Ergebnissen der Machbarkeitsprüfung - konkrete Zielwerte für recycelten Stahl und recyceltes Aluminium festlegen. Ein digitaler "Kreislauf-Fahrzeugpass" ist spätestens 72 Monate nach Start der Verordnung einzuführen. Er soll Informationen zur Materialzusammensetzung, zum Rezyklatanteil sowie Anleitungen zum Ausbau oder Austausch von Bauteilen enthalten. Der Rat hat Maßnahmen vorgeschlagen, um die Regulierungsbelastung zu begrenzen, etwa indem Kreislaufstrategien nach Fahrzeugtypen statt nach einzelnen Modellen kategorisiert werden und den Mitgliedstaaten Spielräume bei der Ausgestaltung der erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR) eingeräumt werden. Hersteller tragen die Behandlungskosten und müssen sicherstellen, dass ausgeführte Altfahrzeuge die Qualitätsanforderungen erfüllen.

Branchenverbände reagieren verhalten. Der europäische Branchenverband der Verbundwerkstoffindustrie (European Composites Industry Association, EuCIA) und seine Partner setzen sich dafür ein, duroplastische Verbundwerkstoffe weiterhin in die Recyclingziele für Kunststoffe einzubeziehen, um Innovationen zu fördern. Sie warnen davor, Verbundwerkstoffe im Rahmen der EPR-Vorgaben pauschal als nicht recycelbar einzustufen, und empfehlen, die Listen mit Bauteilen, die verpflichtend zu entfernen sind, zu erweitern, um höhere Recyclingquoten für Verbundmaterialien zu ermöglichen. EuCIA betont, dass Recyclingtechnologien im industriellen Maßstab für faserverstärkte Verbundwerkstoffe bereits heute im Einsatz sind.

Ausblick

Die interinstitutionellen Verhandlungen zwischen Parlament und Rat sollen Ende 2026 abgeschlossen sein, mit einem Start der Umsetzung im Jahr 2027. Es wird mit erheblichen Investitionen in Recyclinginfrastrukturen für Verbundwerkstoffe und in "Design-for-Recycling"-Ansätze gerechnet. Fahrzeughersteller (OEM) und Systemlieferanten der ersten Stufe (Tier-1) müssen ihre Materialauswahl, die Planung für das Lebensende der Fahrzeuge sowie die Dokumentation in der Lieferkette an die neuen Vorgaben anpassen. Die Nachfrage nach erneuerbaren und recycelten Verbundwerkstoffen dürfte deutlich steigen, sodass sich die Industrie kurzfristig auf die neuen Rahmenbedingungen einstellen muss.