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EU setzt Frist 2026 für den Nachweis von Recycling-Kunststoffanteilen in Neufahrzeugen

Die neue EU-ELV-Verordnung setzt eine Frist bis Ende 2026 für den verifizierten Recycling-Kunststoffanteil in Fahrzeugen und führt schrittweise PCR-Quoten von 15-25% ein, die die automobilen Lieferketten grundlegend verändern.

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EU setzt Frist 2026 für den Nachweis von Recycling-Kunststoffanteilen in Neufahrzeugen

Die Europäische Union hat eine Frist bis Ende 2026 festgelegt, um eine verbindliche Methodik zur Überprüfung des Recycling-Kunststoffanteils in Neufahrzeugen einzuführen. Damit steigt der Druck auf Automobilhersteller (OEMs) sowie ihre Tier-1- und Tier-2-Zulieferer, Beschaffung, Dokumentation und Qualitätssicherung ihrer Materialien grundlegend umzustellen.

Hintergrund

Im Dezember 2025 erzielten die Europäische Kommission und der Rat eine politische Einigung über den überarbeiteten Rechtsrahmen für Altfahrzeuge (End-of-Life Vehicles, ELV). Im Februar 2026 wurde der Kompromisstext veröffentlicht - ein zentraler Schritt auf dem Weg zur formalen Annahme der neuen ELV-Verordnung. Der Wechsel von der bisherigen ELV-Richtlinie hin zu einer unmittelbar geltenden Verordnung spiegelt den übergeordneten Kurswechsel wider: weg von einer reinen End-of-Life-Abfallpolitik hin zu einer lebenszyklusorientierten Kreislaufwirtschaft.

Die Überarbeitung wurde durch dokumentierte Defizite im bestehenden Rahmen ausgelöst. Nach geltendem Recht werden nur 19% der Kunststoffe aus Altfahrzeugen recycelt, während der größte Teil der zurückgewonnenen Materialien aus Metallschrott besteht, der geschreddert, aber unzureichend sortiert oder hochwertig verwertet wird. Der Automobilsektor ist für rund 10% des gesamten Kunststoffverbrauchs in der EU verantwortlich, was sechs Millionen Tonnen pro Jahr entspricht, nutzt bislang jedoch nur in geringem Umfang Rezyklate.

Eine jüngere Evaluierung kam zu dem Schluss, dass der aktuelle EU-Rahmen nicht ausreicht und umfassende Reformen erforderlich sind. Daraufhin legte die Europäische Kommission im Juli 2023 einen Vorschlag für eine neue Verordnung über Altfahrzeuge vor - ein zentraler Baustein der neuen eu kunststoffrecycling verordnung.

Zentrale Anforderungen und Frist für den Nachweis

Die Verordnung führt erstmals verpflichtende Mindestquoten für Recycling-Kunststoffanteile in Neufahrzeugen in Europa ein. Im Rahmen der vorläufigen Einigung werden diese Vorgaben über einen Zeitraum von zehn Jahren schrittweise angehoben: Sechs Jahre nach Inkrafttreten ist ein Mindestanteil von 15% Recycling-Kunststoff vorgeschrieben, nach zehn Jahren steigt die Mindestquote auf 25%. Mindestens 20% dieser Quoten müssen aus Altfahrzeugen stammen - was 3% ELV-basierter Anteil nach sechs Jahren und 5% nach zehn Jahren entspricht.

Für Einkaufs- und Compliance-Teams besonders entscheidend ist, dass die Regeln zur Berechnung und Überprüfung des Recycling-Kunststoffanteils bis Ende 2026 festgelegt werden sollen. Daran schließen sich 2027 eine Machbarkeitsstudie zur Festlegung des Rezyklat-Ziels und 2030 eine detaillierte Deklaration der Materialformen an. Die Methodik zur Verifizierung legt fest, wie Anteile von Post-Consumer-Rezyklaten (PCR) entlang der Lieferkette erfasst, geprüft und zertifiziert werden - ein Prozess, für den es bislang keine harmonisierten EU-weit einheitlichen Vorgaben gibt.

Die Vorgaben gelten für Pkw, leichte Nutzfahrzeuge, konventionelle schwere Nutzfahrzeuge, Motorräder sowie Spezialfahrzeuge. Ausgenommen sind nur Kleinserienhersteller schwerer Spezialfahrzeuge.

Umweltverbände kritisieren die finalen Quoten als unzureichend. "Die Gesetzgeber haben die Zielwerte für Recycling-Kunststoff von 25% auf 15% sechs Jahre nach Inkrafttreten gesenkt und die 25%-Vorgabe auf zehn Jahre nach Wirksamwerden der Verordnung verschoben", erklärten das European Environmental Bureau und die Deutsche Umwelthilfe.

Auswirkungen auf die Lieferkette

Die Frist für die Verifizierung löst bereits jetzt umfangreiche Compliance-Aktivitäten entlang der gesamten automobilen Wertschöpfungskette aus. Anders als die ursprüngliche Richtlinie verknüpft der überarbeitete Rahmen Fahrzeugdesign, Materialauswahl, Recyclinganteil und Herstellerverantwortung über den gesamten Lebenszyklus des Fahrzeugs hinweg. End-of-Life-Compliance beschränkt sich nicht mehr auf Demontage und Abfallbehandlung - zunehmend geht es darum, die Kreislauffähigkeit durch belastbare Materialdaten und prüfbare Nachweise zu belegen.

Eine der Hauptherausforderungen ist die begrenzte Verfügbarkeit hochwertiger Recycling-Kunststoffe, die den Anforderungen im Automobilbereich genügen. Rezyklate in Automobilqualität wie recyceltes Polypropylen (rPP), Polyethylen (rPE) und Polyamid (rPA) sind weiterhin knapp. Es wird erwartet, dass die Quoten vor allem über recycelte Polyolefine erfüllt werden. ICIS schätzt, dass bis 2040 etwa 0,5 bis 0,6 Millionen Tonnen recycelter Polyolefine benötigt werden - der Großteil davon in Form von recyceltem Polypropylen.

Kunststoffe machen rund 20% des Gewichts eines modernen Fahrzeugs aus und werden in Innenraum-, Außenhaut- und Strukturbauteilen eingesetzt - etwa in Armaturenbrettern, Türverkleidungen, Mittelkonsole und Sitzstrukturen, wo häufig ABS, PC/ABS-Blends und modifizierte Polyolefine zum Einsatz kommen. Hersteller müssen künftig detaillierte Materialdaten über verpflichtende digitale Produktpässe in die Bauteile integrieren, darunter Polymertypen nach ISO 1043, Additive und Füllstoffe, Fügeverfahren sowie Hinweise zur Behandlung am Lebensende.

Einige führende OEMs reagieren bereits. Stellantis hat angekündigt, bis 2030 einen Recycling-Kunststoffanteil von 40% in Fahrzeugkunststoffen zu erreichen und arbeitet mit europäischen Recyclern zusammen, um Post-Consumer-Compounds aus Polypropylen und Polyamid zu beschaffen - mit Fokus auf nicht sichtbare Strukturbauteile wie Batteriewannen und Unterbodenschutz. Die BMW Group testet Innenraumverkleidungen aus vollständig recycelten Thermoplasten und pilotiert digitale Materialpässe, die per in Bauteilen integrierten QR-Codes ausgelesen werden können, um die Transparenz in der Lieferkette zu erhöhen.

Ausblick

Die vorläufige Einigung muss noch vom Rat und vom Europäischen Parlament bestätigt werden, bevor die Verordnung formell angenommen wird. Anschließend gilt sie zwei Jahre nach ihrem Inkrafttreten. Die Vereinbarung räumt der Europäischen Kommission zudem die Möglichkeit ein, die Kunststoffquoten zu verschieben oder vorübergehend zu senken, "falls mangelnde Verfügbarkeit oder überhöhte Preise bestimmter Recycling-Kunststoffe die Einhaltung der Mindestquoten unverhältnismäßig erschweren".

Für Zulieferer hat kurzfristig die Audit-Fähigkeit mit Blick auf die bis Ende 2026 zu erwartende Verifizierungsmethodik oberste Priorität. Mindestens 30% der aus Altfahrzeugen zurückgewonnenen Kunststoffe müssen nach den neuen Vorgaben recycelt werden. Durch den Verbleib dieser Materialien in Europa soll die Verordnung die Importabhängigkeit verringern und die Widerstandsfähigkeit gegenüber globalen Störungen in den Lieferketten stärken.