Die Europäische Union hat festgelegt, dass bis Ende 2026 verbindliche Regeln zur Berechnung und Verifizierung des Rezyklatanteils in Kunststoffen neuer Fahrzeuge vorliegen müssen. Damit entsteht unmittelbarer Compliance-Druck für Recycler, Compoundeure, Tier-1-Zulieferer und OEMs entlang der gesamten automobilen Wertschöpfungskette. Die Vorgabe geht auf die neu ausgehandelte EU-Verordnung über Altfahrzeuge (End-of-Life Vehicles, ELV) zurück, zu der Europäisches Parlament und Rat im Dezember 2025 eine vorläufige politische Einigung erzielt haben. Der Kompromisstext wurde im Februar 2026 veröffentlicht.
Hintergrund
Die überarbeitete ELV-Verordnung der EU ist der nächste Schritt auf dem Weg zu einer stärker zirkulären Automobilindustrie in Europa. Während die ursprüngliche ELV-Richtlinie bereits seit dem Jahr 2000 gilt, verschärft der neue Rechtsrahmen die Anforderungen in Bezug auf Rezyklateinsatz, zirkuläres Design und Herstellerverantwortung deutlich. Die Verordnung ersetzt die bestehende Richtlinie und gilt als unmittelbar anwendbares Rechtsinstrument in allen 27 Mitgliedstaaten, ohne dass es nationaler Umsetzungsakte bedarf.
Die Automobilproduktion verbraucht in der EU derzeit rund 6 Millionen Tonnen Kunststoffe pro Jahr, nutzt aber bislang nur in geringem Umfang Rezyklate. Etwa 12 % der Masse heutiger Altfahrzeuge bestehen aus Kunststoffen, doch führende Hersteller setzen lediglich 2-3 % Recyclingkunststoffe in ihren Fahrzeugen ein. Der Großteil der aus Altfahrzeugen zurückgewonnenen Kunststoffe geht in Deponierung oder energetische Verwertung.
Details
Die Methodikregeln zur Berechnung und Verifizierung des Rezyklatanteils müssen bis Ende 2026 vorliegen; im Anschluss folgt 2027 eine Machbarkeitsstudie zur Festlegung von Zielwerten für Rezyklatanteile und im Jahr 2030 eine Erklärung zu Materialformaten. Die Anforderungen an den Rezyklatanteil in neuen Fahrzeugen beginnen sechs Jahre nach Inkrafttreten bei mindestens 15 % und steigen zehn Jahre nach Inkrafttreten auf 25 %. Mindestens 20 % dieses Rezyklats müssen aus Closed-Loop-Recycling stammen - also aus Materialien, die aus Altfahrzeugen zurückgewonnen wurden -, um wertvolle Rohstoffe im zirkulären Wirtschaftskreislauf der EU zu halten.
Die Nachweislast ist erheblich. Es geht weniger darum, völlig neue Pflichten einzuführen, als vielmehr darum, Zirkularität in immer komplexeren Materialströmen operativ umzusetzen. Das Erreichen von Rezyklatquoten, der Nachweis von Circular-Design-Fähigkeit und die Verifizierung eines sachgerechten Behandlungswegs hängen allesamt von verlässlichen Daten zu Materialien und Mengen entlang der Lieferketten und Verwertungsnetze ab. In vielen Unternehmen liegen diese Informationen bereits vor, sind aber über verschiedene Systeme und Prozessstufen hinweg fragmentiert.
Unabhängige Zertifizierungssysteme dürften das Rückgrat der Verifizierung bilden. Programme wie RecyClass oder EuCertPlast, kombiniert mit Dokumentationen zur Materialrückverfolgbarkeit, zählen zu den Instrumenten, mit denen Rezyklatanteilsangaben untermauert werden. Die EU erkennt chemisch recycelte Kunststoffe zunehmend als zulässig an, sofern sie nach Mass-Balance-Standards zertifiziert sind.
Grenzüberschreitende Materialbeschaffung bringt eine zusätzliche Compliance-Dimension mit sich. Rezyklate aus Nicht-EU-Staaten können bis zum 21. November 2027 möglicherweise nicht auf EU-Recyclingziele angerechnet werden, da außerhalb der Union andere Standards, Kontrollmechanismen und Entsorgungsstrukturen gelten. Die Europäische Kommission plant zudem, in der ersten Jahreshälfte 2026 einen Vorschlag für getrennte Zolltarifnummern für Neuware- und Rezyklat-Polymere vorzulegen - eine Maßnahme, die die Importkontrolle von Rezyklaten verbessern soll.
Akteure der Lieferkette reagieren bereits auf die absehbaren Anforderungen. Die neue ELV-Verordnung wird von Herstellern zirkuläre Strategien, Rezyklatdeklarationen und erweiterte Demontagedokumentationen verlangen. OEMs geben diese Vorgaben schon jetzt in die Lieferkette weiter, noch bevor die Verordnung formell angenommen ist. Zulieferer ohne strukturierte Daten zur Materialzusammensetzung und ohne belastbare Rezyklierbarkeitsnachweise laufen Gefahr, aus Automotive-Programmen ausgeschlossen zu werden.
Die Verordnung führt außerdem einen Circularity Vehicle Passport ein, ein EU-weites System der erweiterten Herstellerverantwortung, Mindestanforderungen an den Rezyklatanteil sowie strengere Regeln für Teilewiederverwendung, Fahrzeugerfassung und -behandlung. Mindestens 30 % der Kunststoffe aus Altfahrzeugen müssen nach dem vereinbarten Rahmen recycelt werden.
Ausblick
Die EU-Institutionen haben im Dezember 2025 eine politische Einigung erzielt, der Kompromisstext wurde im Februar 2026 veröffentlicht. Die vorläufige Vereinbarung muss nun noch vom Rat und vom Parlament bestätigt werden, bevor die Verordnung formell angenommen wird; sie gilt zwei Jahre nach ihrem Inkrafttreten. Die entscheidende Bewährungsprobe folgt mit dem von der Kommission angekündigten Circular Economy Act, der im dritten Quartal 2026 vorgelegt werden soll und maßgeblich darüber entscheiden wird, ob die EU einen tragfähigen und wettbewerbsfähigen Rahmen für das Kunststoffrecycling etablieren kann.
