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EU setzt Frist 2026 für Zertifizierung des Rezyklatanteils in Kunststoffen für die Automobilindustrie

Die überarbeitete ELV-Verordnung der EU setzt eine Frist bis 2026 für die Methodik zur Zertifizierung des Rezyklatanteils und verändert damit die Compliance-Anforderungen und Lieferketten für Kunststoffe in der Automobilindustrie grundlegend.

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EU setzt Frist 2026 für Zertifizierung des Rezyklatanteils in Kunststoffen für die Automobilindustrie

Die Europäische Kommission steht vor einer rechtlich verbindlichen Frist, bis Ende 2026 eine Methode zur Berechnung und Überprüfung des Rezyklatanteils in Kunststoffen für Neufahrzeuge festzulegen. Dieser Schritt ist eine zentrale Voraussetzung für die schrittweise Einführung verbindlicher Mindestrezyklatquoten, die für jeden Erstausrüster und jeden Zulieferer gelten werden, der Fahrzeuge oder Komponenten auf dem EU-Markt vertreibt.

Die EU-Institutionen erzielten im Dezember 2025 eine vorläufige politische Einigung über die überarbeitete Altfahrzeug-Verordnung (End-of-Life Vehicles, ELV), der Kompromisstext wurde im Februar 2026 veröffentlicht. Der Wechsel von einer Richtlinie zu einer unmittelbar geltenden Verordnung - einheitlich verbindlich in allen Mitgliedstaaten - markiert einen grundlegenden Wandel: weg von einer reinen Abfallbehandlung am Lebensende hin zu einer zirkulären Betrachtung über den gesamten Lebenszyklus. Die Verordnung führt verbindliche Anforderungen an den Einsatz von Rezyklaten ein, insbesondere bei Kunststoffen; die detaillierten Methoden dazu sollen in Durchführungsrechtsakten geregelt werden.

Hintergrund

Die Europäische Union führte im Jahr 2000 die ursprüngliche Altfahrzeug-Richtlinie (ELV-Richtlinie 2000/53/EG) ein und legte damit den Grundstein für das Recycling und die Verwertung von Fahrzeugen. Mit zunehmender technischer Komplexität von Fahrzeugen und dem verstärkten Einsatz von Polymeren erkannte die EU die Notwendigkeit strengerer und präziserer Vorgaben. Die Automobilbranche setzt immer stärker auf hochentwickelte, leichte Verbundkunststoffe, hochfeste Stähle und Aluminiumlegierungen - Materialien mit erheblichem Umwelteinfluss, insbesondere durch Treibhausgasemissionen bei der Gewinnung und Verarbeitung primärer Rohstoffe.

Rund 12 % der Masse heutiger Altfahrzeuge bestehen aus Kunststoffen, während führende Hersteller in ihren Fahrzeugen nur etwa 2-3 % Rezyklatanteil nutzen. Der Großteil der aus Altfahrzeugen gewonnenen Kunststoffe landet weiterhin auf Deponien oder wird energetisch verwertet. Gleichzeitig gehört die Automobilproduktion zu den größten Abnehmern von Primärrohstoffen wie Stahl, Aluminium, Kupfer und Kunststoffen, nutzt jedoch nur in geringem Umfang recycelte Alternativen.

Details

Im Rahmen des überarbeiteten Regelwerks müssen die Vorschriften zur Berechnung und Verifizierung des Rezyklatanteils in Kunststoffen bis Ende 2026 final vorliegen. Daran schließt sich 2027 eine Machbarkeitsstudie zur Festlegung der konkreten Zielwerte für den Rezyklatanteil an, während 2030 eine Erklärung zu den verwendeten Materialformaten vorgesehen ist. Die Europäische Kommission ist beauftragt, die neue Berechnungsmethode innerhalb von zwei Jahren nach Veröffentlichung der Verordnung zu erarbeiten.

Der ursprüngliche Entwurf sah vor, dass Neufahrzeuge mindestens 25 % Kunststoffrezyklat enthalten müssen, wobei 25 % dieses Anteils aus Altfahrzeugen stammen sollten. Nach Bedenken der Industrie hinsichtlich der Umsetzbarkeit senkte das Europäische Parlament die Gesamtvorgabe für den Rezyklatanteil in Kunststoffen auf 20 %, wovon 15 % explizit aus Altfahrzeugen gewonnen werden müssen. Zertifizierungssysteme wie RecyClass und EuCertPlast sowie Massenbilanz-Zertifizierungen für chemisch recycelte Kunststoffe zählen zu den externen Rahmenwerken, die voraussichtlich die Nachweisführung untermauern werden. Bei Nichteinhaltung drohen Geldbußen, Sanktionen im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR) oder Beschränkungen beim Zugang zum EU-Binnenmarkt.

Ein zentrales Element der Verordnung ist der sogenannte Zirkularitäts-Fahrzeugpass - ein digitaler, strukturierter Datensatz, der während der gesamten Vermarktung eines Fahrzeugs korrekt und aktuell gehalten werden muss. Jede Änderung am Design, an Zulieferern, Materialrezepturen oder der Beschaffung kann Aktualisierungen auslösen. Die Verordnung hebt damit den Anspruch an Datenqualität und -integrität, die künftig zur Untermauerung von Konformitätsnachweisen erforderlich ist. Das Erreichen der Rezyklatvorgaben, der Nachweis zirkulärer Produktgestaltung und die Bestätigung einer ordnungsgemäßen Behandlung am Lebensende hängen allesamt von verlässlichen Material- und Mengendaten entlang komplexer Lieferketten und Rückgewinnungsnetze ab.

Gerade bei Verbundwerkstoffen stellt der zunehmende Einsatz hochentwickelter Verbundmaterialien besondere Herausforderungen für Demontage, Wiederverwendung und Recycling von Altfahrzeugen dar. Ein zentrales Hindernis bei der Einhaltung der ELV-Ziele ist die begrenzte Verfügbarkeit von hochwertigen, für den Fahrzeugeinsatz geeigneten Kunststoffrezyklaten. Rezyklate in Automobilqualität auf Basis von Polypropylen (rPP), Polyethylen (rPE) und Polyamid (rPA) sind weiterhin knapp. Derzeit werden die meisten Kunststoffe aus ausrangierten Fahrzeugen mangels standardisierter Sammel- und Sortiersysteme entweder zu minderwertigen Produkten außerhalb der Automobilbranche weiterverarbeitet (Downcycling) oder verbrannt.

Ab Mitte 2025 müssen Hersteller detaillierte Materialdaten über verpflichtende digitale Produktpässe direkt an Bauteilen hinterlegen. Diese müssen unter anderem die eingesetzten Polymertypen gemäß ISO 1043, Additive und Füllstoffe, Fügetechniken sowie Hinweise zur Behandlung am Lebensende ausweisen. Stellantis hat angekündigt, den Rezyklatanteil in Fahrzeugkunststoffen bis 2030 auf 40 % zu steigern und dafür mit europäischen Recyclingunternehmen zusammenzuarbeiten, um Polypropylen- und Polyamidcompounds aus Post-Consumer-Abfällen zu beziehen. Im Fokus stehen vor allem nicht sichtbare Strukturbauteile wie Batterieträger und Unterbodenschutzkomponenten, mit vollständiger Rückverfolgbarkeit und Rechtskonformität als erklärten Zielen.

Ausblick

In welchem Umfang Fahrzeughersteller diese Vorgaben erfüllen können, wird nach Einschätzung von IDTechEx in den kommenden Jahren maßgeblich davon abhängen, wie eng sie mit ihren Lieferkettenpartnern kooperieren, in Recyclingtechnologien investieren und von welcher regulatorischen Flexibilität sie profitieren können. Die aktuelle Marktprognose des Unternehmens geht davon aus, dass der Anteil nachhaltiger Kunststoffe in Fahrzeugen bis 2035 auf 18 % steigt, wobei recycelte Kunststoffe 15 % ausmachen und biobasierte Kunststoffe die verbleibenden 3 % beitragen. Die Europäische Kommission behält sich vor, bei Materialengpässen oder erheblichen Preissteigerungen befristete Ausnahmen zu gewähren. Künftige Zielvorgaben für recycelten Stahl, Aluminium und kritische Rohstoffe könnten nach entsprechenden Machbarkeitsstudien ebenfalls eingeführt werden.