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EU setzt Frist 2026 für zertifizierten Recyclingkunststoff in Neufahrzeugen

Die EU-Verordnung über Altfahrzeuge setzt eine Frist bis Dezember 2026 für eine verbindliche Methodik zum Nachweis des Recyclingkunststoff-Anteils in Neufahrzeugen fest und führt gestaffelte PCR-Quoten ein, die bis auf 25 % steigen.

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EU setzt Frist 2026 für zertifizierten Recyclingkunststoff in Neufahrzeugen

Die Europäische Union hat eine verbindliche Frist bis Ende 2026 festgelegt, um eine offizielle Methodik zur Berechnung und zum Nachweis des Recyclingkunststoff-Anteils in Neufahrzeugen zu verabschieden. Diese Methodik ist ein zentrales Element der neuen Verordnung über Altfahrzeuge (End-of-Life Vehicles Regulation, ELVR), die Fahrzeughersteller und ihre Lieferketten verpflichten wird, Post-Consumer-Rezyklat (PCR) mit prüfbarer Genauigkeit nachzuweisen - ein belastbarer Recyclinganteil Nachweis wird damit zum Pflichtprogramm.

Die EU-Institutionen erzielten im Dezember 2025 eine politische Einigung, der Kompromisstext wurde im Februar 2026 veröffentlicht. Der Übergang von einer ELV-Richtlinie zu einer unmittelbar geltenden ELV-Verordnung spiegelt einen grundsätzlichen Politikwechsel wider: weg von der reinen Entsorgungslogik am Lebensende, hin zu einer zirkulären, lebenszyklusorientierten Betrachtung. Während die Mitgliedstaaten die frühere Richtlinie erst national umsetzen mussten, gilt die neue Verordnung weitgehend einheitlich in der gesamten EU. Das verringert den Flickenteppich unterschiedlicher Regeln und schafft mehr Rechtssicherheit für Hersteller und Verwerter.

Hintergrund

Die Verordnung ersetzt zwei bestehende EU-Richtlinien, die seit dem Jahr 2000 die Recyclingfähigkeit und Behandlung von Fahrzeugen am Lebensende geregelt hatten - ein Rahmen, dem Kritiker vorwerfen, er habe den Einsatz von Sekundärkunststoffen in der Automobilproduktion nicht wirklich vorangebracht. Rund 80 % der derzeit in Neufahrzeugen eingesetzten Rezyklatkunststoffe stammen aus vorgelagerten industriellen Produktionsresten. Nur etwa 109.000 Tonnen Post-Consumer-Rezyklat aus Altfahrzeugen fließen in der EU pro Jahr tatsächlich in die Automobilfertigung ein - das entspricht ungefähr dem Kunststoffgehalt von einer Million Autos. Akteure berichten, dass lediglich 19 % des Kunststoffs aus Altfahrzeugen tatsächlich recycelt werden, während 40 % zur Energiegewinnung verbrannt und 41 % deponiert werden.

Die Automobilindustrie gehört in der EU zu den größten Verbrauchern primärer Rohstoffe. Pro Jahr werden über 7 Millionen Tonnen Stahl und rund 2 Millionen Tonnen Aluminium eingesetzt - bei bislang vergleichsweise geringem Einsatz von Recyclingmaterialien. Der Sektor steht zudem für 10 % des gesamten EU-Kunststoffverbrauchs - etwa 6 Millionen Tonnen pro Jahr.

Details

Die Verordnung führt gestaffelte, verbindliche Mindestquoten für den Recyclingkunststoff-Anteil in Neufahrzeugen ein. Sechs Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung müssen mindestens 15 % Recyclinganteil erreicht werden, nach zehn Jahren steigt die Vorgabe auf 25 %. Mindestens 20 % dieses Recyclinganteils müssen aus Altfahrzeugen stammen - das entspricht 3 % des gesamten Kunststoffanteils im Fahrzeug nach sechs Jahren und 5 % nach zehn Jahren. Die Vorgaben gelten für Pkw, leichte Nutzfahrzeuge, konventionelle schwere Nutzfahrzeuge, Motorräder sowie Spezialfahrzeuge.

Im Mittelpunkt der Verordnung steht der Rahmen für die Verifizierung. Bis zum 31. Dezember 2026 muss die Kommission Durchführungsrechtsakte erlassen, mit denen die Methodik zur Berechnung und zum Nachweis des Prozentsatzes an Recyclinganteil aus Post-Consumer-Kunststoffabfällen festgelegt wird. Diese Methodik für den Recyclinganteil Nachweis kann auch die Verpflichtung zu unabhängigen Drittprüfungen bei Herstellern von Rezyklat vorsehen, um sicherzustellen, dass die festgelegten Bedingungen eingehalten werden.

Das Europäische Parlament hat die Kommission aufgefordert, eine standardisierte Methode zur Berechnung und Überprüfung des Rezyklatanteils in Kunststoffen zu entwickeln. Diese Methodik soll die besten verfügbaren Recyclingtechnologien berücksichtigen, einschließlich chemischem Recycling. Außerdem hebt die Verordnung die potenzielle Rolle digitaler Produktpässe hervor, um die Rückverfolgbarkeit und den Nachweis von Recyclingkunststoffen in der Fahrzeugproduktion zu verbessern.

Materialseitig sehen Branchenanalysten vor allem recycelte Polyolefine als voraussichtlichen Hauptpfad zur Erfüllung der Vorgaben. Laut der ICIS-Plastics-Recycling-Analystin Mia McLachlan "werden die Recyclingvorgaben voraussichtlich überwiegend über recycelte Polyolefine erfüllt", wobei ICIS schätzt, dass bis 2040 etwa 0,5 bis 0,6 Millionen Tonnen recycelte Polyolefine erforderlich sein werden - der Großteil davon recyceltes Polypropylen.

Die Bereitschaft der Lieferketten bleibt eine große Sorge. Eine der größten Herausforderungen für das Erreichen der ELV-Ziele ist die begrenzte Verfügbarkeit hochwertiger Recyclingkunststoffe, die den strengen Anforderungen im Automobilbereich genügen. Rezyklate in Automobilqualität - insbesondere Polypropylen, Polyethylen und Polyamid - sind nach wie vor knapp, und die meisten Kunststoffe aus Altautos werden derzeit entweder in minderwertige Anwendungen downgecycelt oder verbrannt. Verifizierung und Zertifizierung sind entscheidend für Rückverfolgbarkeit und Compliance, doch uneinheitliche Umsetzungsregeln in den Mitgliedstaaten könnten zusätzliche Komplexität verursachen.

Die vorläufige Einigung erlaubt es der Europäischen Kommission zudem, die Kunststoffquoten zu verschieben oder vorübergehend abzusenken, "falls der Mangel an verfügbaren oder übermäßig hohen Preisen bestimmter Recyclingkunststoffe die Einhaltung der Mindestanteile an Recyclingkunststoffen unverhältnismäßig erschwert".

Einige Hersteller und Zulieferer sind bereits aktiv: Nissan und BMW setzen Rezyklatanteile in Fahrzeuginnenräumen und Strukturbauteilen ein, während Stellantis und Renault gemeinsam mit Recyclern und Demontagebetrieben geschlossene Kreisläufe für Kunststoffrückgewinnung ausbauen.

Ausblick

Die vorläufige Einigung muss noch vom Rat und vom Parlament bestätigt werden, bevor die Verordnung formell angenommen wird. Anschließend beginnt ihre Anwendung zwei Jahre nach ihrem Inkrafttreten. Die Kommission hat angekündigt, dass die für den Automobilbereich entwickelte Berechnungs- und Nachweismethodik künftig auch als Blaupause für Recyclinganteil-Vorgaben in anderen Branchen dienen soll, etwa bei Verpackungen und Textilien. Nach Einschätzung von IDTechEx wird die Fähigkeit der Automobilhersteller, die neuen Ziele zu erfüllen, letztlich davon abhängen, wie gut die Zusammenarbeit in der Lieferkette funktioniert, welche Investitionen in Recyclingtechnologien fließen und wie flexibel der regulatorische Rahmen in den kommenden Jahren ausgestaltet wird.