Die Europäische Union hat sich bis Ende 2026 eine Frist gesetzt, um Regeln zur Berechnung und Verifizierung des Rezyklatanteils in neuen Fahrzeugen abzuschließen. Damit wächst der unmittelbare Druck auf Automobil-OEMs und Tier-1-Zulieferer, rechtssichere Systeme zur Rückverfolgbarkeit aufzubauen, bevor verbindliche Mindestquoten schrittweise in Kraft treten.
Die Frist ist in der überarbeiteten EU-Verordnung über Altfahrzeuge (End-of-Life Vehicles, ELV) verankert, über die sich die Europäische Kommission und der Rat im Dezember 2025 politisch geeinigt haben. Der Kompromisstext wurde im Februar 2026 veröffentlicht. Demnach müssen Fahrzeughersteller spätestens sechs Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung einen Mindestanteil von 15 % recycelter Kunststoffe in ihren Fahrzeugen erreichen; innerhalb von zehn Jahren steigt dieser Wert auf 25 %. Mindestens 20 % dieses Rezyklatanteils müssen laut vorläufigem Text ausdrücklich aus Altfahrzeugen stammen.
Hintergrund
Die überarbeitete ELV-Verordnung ersetzt die Richtlinien 2000/53/EG und 2005/64/EG durch eine unmittelbar geltende Verordnung und schließt damit Lücken, die bisher zu unterschiedlichen Auslegungen in den Mitgliedstaaten geführt haben. Der Neustart des Rechtsrahmens wurde vor allem dadurch ausgelöst, dass Kunststoffe zwar rund 12 % der Masse von Altfahrzeugen ausmachen, die derzeit führenden Unternehmen der Automobilindustrie in ihren Fahrzeugen aber nur 2-3 % Rezyklat einsetzen und der Großteil der aus Altfahrzeugen gewonnenen Kunststoffe weiterhin deponiert oder energetisch verwertet wird, wie eine OECD-Analyse unter Bezug auf Maury et al. (2023) festhält.
Der neue Rahmen adressiert zudem ein strukturelles Defizit in der Versorgung mit Rezyklaten. Nach Angaben der Europäischen Kommission führt das Fehlen unionsweit geltender End-of-Waste-Kriterien für Kunststoffe zu zusätzlichen Kosten von rund 120 Millionen Euro pro Jahr für den europäischen Kunststoffrecyclingsektor - im Schnitt etwa 260.000 Euro pro Recycler. Diese Belastungen verschärfen die ohnehin begrenzte Verfügbarkeit von sekundären Kunststoffen in Automobilqualität.
Der EU-Rahmen erlaubt es, chemisch recycelte Kunststoffe über Mass-Balance-Ansätze auf die Quoten anzurechnen. Damit werden komplexere Abfallströme für die Automobil-Lieferkette erschlossen. Allerdings setzt die Mass-Balance-Zuordnung eine klar definierte Methodik zur Verifizierung voraus - genau die Erwartung, die sich an die bis 2026 ausstehenden Durchführungsrechtsakte knüpft.
Details
Der Stichtag 2026 für die Verifizierung konzentriert sich auf Durchführungsrechtsakte, die festlegen werden, wie Rezyklatanteile entlang mehrstufiger Lieferketten berechnet, dokumentiert und geprüft werden. Vorgesehen ist, dass die Regeln zur Berechnung und Verifizierung des Rezyklatanteils in Kunststoffen bis Ende 2026 stehen, gefolgt von einer Machbarkeitsstudie zur Festlegung konkreter Zielwerte im Jahr 2027 und einer Erklärung zu Materialformaten im Jahr 2030, wie die regulatorische Analyse von Ascend Materials zum ELV-Vorschlag ausführt.
Fachleute im Supply-Chain-Management stehen damit vor einer komplexen Aufgabe: Kunststoffe im Automobil - von Polypropylen (PP) über Acrylnitril-Butadien-Styrol (ABS) bis hin zu technischen Polymer-Compounds für Blenden, Gehäuse und Strukturbauteile - unterliegen deutlich strengeren Leistungsanforderungen als Verpackungsrezyklate. Validierungszyklen für neue Materialien in automobilen Anwendungen sind lang und die Freigabeprozesse streng. Der Umstieg auf die Einhaltung von Rezyklatquoten wird daher selbst bei klaren regulatorischen Vorgaben nur schrittweise erfolgen, wie die Branchenanalyse von WasteTrade betont.
Die Verordnung schreibt zudem vor, dass rezyklierte Materialien aus Nicht-EU-Ländern nur dann anrechenbar sind, wenn sie in Anlagen hergestellt werden, die Audits durch unabhängige Dritte unterliegen. Für OEMs mit global verzweigten Lieferketten entsteht damit eine zusätzliche grenzüberschreitende Verifizierungsebene. Zulieferer, die keine belastbaren Daten zu Materialzusammensetzung und Recyclingfähigkeit vorlegen können, laufen Gefahr, aus den Automobil-Lieferketten ausgeschlossen zu werden, wie Compliance-Spezialisten von Certivo warnen.
Besonders anspruchsvoll ist die Integration von Post-Consumer-Rezyklaten bei Gehäusen von E-Fahrzeugbatterien und Interieur-Komponenten - Anwendungen, die bereits heute unter besonderer Beobachtung hinsichtlich Gewicht, thermischer Performance und Flammwidrigkeit stehen. Die Verordnung führt zudem einen verpflichtenden Environmental Vehicle Passport (EVP) ein, der Hersteller dazu verpflichtet, für jedes Fahrzeug bei der Zulassung einen digitalen Datensatz mit Rezyklatanteilen und Stoffinformationen bereitzustellen. Der digitale Fahrzeugpass muss Informationen zu beschränkten Stoffen, zum Anteil recycelter Materialien und zu Circularity-Strategien enthalten, so die regulatorische Zusammenfassung von Normachem. Diese Dateninfrastruktur wird zentral sein, damit Marktüberwachungsbehörden die Einhaltung der Vorgaben im großen Maßstab prüfen können - und sie ist zugleich ein wichtiger Hebel für Lieferkettentransparenz und mehr Nachhaltigkeit in der Automobilindustrie.
Nach Branchenabschätzungen, auf die sich ICIS bezieht, werden bis 2040 jährlich 0,5 bis 0,6 Millionen Tonnen recycelter Polyolefine benötigt, um die Automobilquoten zu erfüllen - wobei recyceltes Polypropylen voraussichtlich den größten Anteil stellen wird, was der weiten Verbreitung von Polypropylen in Fahrzeugkomponenten geschuldet ist.
Ausblick
Mit der Veröffentlichung des Kompromisstextes und einer formellen Annahme der Verordnung bis Mitte 2026 bleibt Automobilherstellern und Tier-1-Zulieferern nur ein enges Zeitfenster, um Einkaufsverträge anzupassen, Rezyklatqualitäten für Kunststoffe zu qualifizieren und Datenstrukturen aufzubauen, die das Reporting für digitale Fahrzeugpässe zuverlässig unterstützen. Die Kommission behält sich vor, Rezyklatziele vorübergehend zu verschieben oder abzusenken, falls bestimmte recycelte Kunststoffe nicht in ausreichender Menge verfügbar sind oder extremen Preisschwankungen unterliegen - eine Art Sicherheitsventil, das angesichts der aktuellen Kapazitätsentwicklung durchaus relevant werden könnte. Die installierte Kunststoffrecyclingkapazität der EU lag 2023 bei 13,2 Millionen Tonnen, das Wachstum war jedoch im Jahresvergleich um 4 % rückläufig. Prognosen deuten bis Ende 2025 auf einen möglichen Netto-Rückgang von rund einer Million Tonnen Kapazität hin, so Daten der Europäischen Kommission, die von Packaging Europe ausgewertet wurden.
