Die Europäische Union hat einen verbindlichen Rechtsrahmen auf den Weg gebracht, der Fahrzeughersteller verpflichtet, schrittweise Mindestanteile an recyceltem Kunststoff in neuen Fahrzeugen zu verwenden. Methoden zur Berechnung und Regeln zur Überprüfung des Rezyklatanteils in automobilen Kunststoffen - einschließlich Verbundwerkstoffen - sollen bis Ende 2026 festgelegt werden.
Die im Dezember 2025 erzielte vorläufige Einigung zwischen Europäischem Parlament und Rat, die im Februar 2026 als Kompromisstext veröffentlicht wurde, ersetzt die seit Langem geltende Altfahrzeug-Richtlinie (2000/53/EG) durch eine unmittelbar geltende Verordnung. Anders als Richtlinien, die den Mitgliedstaaten Spielraum bei der nationalen Umsetzung lassen, gilt eine Verordnung direkt und einheitlich in der gesamten EU. Die Maßnahme ist ein zentraler Baustein des Europäischen Grünen Deals und des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft der EU.
Hintergrund
Die Verknüpfung des Automobilsektors mit dem Kunststoffrecycling war bislang in der Praxis eher schwach ausgeprägt. Trotz vieler Bekenntnisse zur Kreislaufwirtschaft enthalten Autos in der EU derzeit im Durchschnitt nur rund 3 % recycelten Kunststoff, obwohl der Sektor etwa 10 % der gesamten Kunststoffnachfrage ausmacht. Nur 19 % der Kunststoffe aus Altfahrzeugen werden aktuell wiederverwertet. Rund 80 % der in neuen Fahrzeugen eingesetzten Rezyklatkunststoffe stammen aus vorindustriellen Produktionsabfällen, und lediglich etwa 109.000 Tonnen nach Gebrauch recycelter Kunststoffe aus Altfahrzeugen fließen jedes Jahr in die europäische Fahrzeugfertigung ein - ungefähr der Kunststoffgehalt von einer Million Autos.
Die Fahrzeugproduktion gehört zu den ressourcenintensivsten Branchen in der EU: Sie verbraucht jährlich über 7 Millionen Tonnen Stahl, rund 2 Millionen Tonnen Aluminium und 6 Millionen Tonnen Kunststoffe, setzt dabei jedoch nur in geringem Umfang auf Rezyklate. Der überarbeitete Rechtsrahmen soll dieses strukturelle Ungleichgewicht korrigieren.
Details
Auf Grundlage der vorläufigen Einigung werden die Vorgaben zum Mindestanteil recycelter Kunststoffe über einen Zeitraum von zehn Jahren schrittweise eingeführt. Sechs Jahre nach Inkrafttreten ist ein Mindestanteil von 15 % Rezyklat vorgeschrieben, nach zehn Jahren steigt dieser auf 25 %. Mindestens 20 % dieser Zielwerte müssen aus Altfahrzeugen stammen - das entspricht 3 % altfahrzeugbasiertem Rezyklatanteil nach sechs Jahren und 5 % nach zehn Jahren.
Regeln zur Berechnung und Überprüfung des Anteils recycelter Kunststoffe sollen bis Ende 2026 festgelegt werden. Daran schließen sich eine Machbarkeitsstudie zur Festlegung des Zielwerts für den Rezyklatanteil im Jahr 2027 sowie eine Erklärung zu den Materialformaten bis 2030 an. Die Verordnung schreibt die exakten Zielprozentsätze nicht sofort fest. Stattdessen schafft sie die rechtliche Grundlage für diese Vorgaben; die konkreten Prozentsätze und Berechnungsmethoden werden später in Durchführungsrechtsakten bestimmt.
Die Vorgaben gelten für Personenkraftwagen, leichte Nutzfahrzeuge, herkömmliche schwere Nutzfahrzeuge, Motorräder und Spezialfahrzeuge, mit einer Ausnahme für Kleinserienhersteller schwerer Spezialnutzfahrzeuge.
Die Überprüfung der Einhaltung stützt sich auf unabhängige Zertifizierungssysteme wie RecyClass oder EuCertPlast sowie auf Unterlagen zur Materialrückverfolgbarkeit. Die EU erkennt chemisch recycelte Materialien zunehmend an, sofern sie die Anforderungen einer Massenbilanz-Zertifizierung erfüllen. Bei Verstößen drohen Geldbußen, zusätzliche Belastungen im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) oder Einschränkungen beim Inverkehrbringen von Produkten im EU-Binnenmarkt.
Bei faserverstärkten Polymeren, thermoplastischen Verbundwerkstoffen und Mehrstoff-Baugruppen stellt die Überprüfung eine besondere Herausforderung dar. Die zunehmende Verwendung komplexer Verbundmaterialien erschwert das Zerlegen, die Wiederverwendung und das Recycling von Altfahrzeugen. Viele Polymere und Verbundwerkstoffe - von duroplastischen Bauteilen bis hin zu Kunststoffen mit Naturfasern - sind mit den derzeitigen mechanischen Recyclingverfahren nicht kompatibel. Diese technischen Grenzen lenken Investitionen in fortgeschrittene Aufbereitungsverfahren: Bauteile wie Stoßfänger, Innenverkleidungen und Armaturentafeln müssen beim Zerlegen getrennt werden, um hochwertiges Recycling zu ermöglichen, und für komplexe Kunststoffmischungen kann chemisches Recycling erforderlich sein.
Einige Fahrzeughersteller stellen sich bereits neu auf. Nissan und BMW setzen in Fahrzeuginnenräumen und Strukturbauteilen verstärkt Rezyklate ein, während Stellantis und Renault gemeinsam mit Recyclingunternehmen und Demontagebetrieben geschlossene Kreisläufe für Kunststoffe ausbauen. Branchenschätzungen gehen davon aus, dass bis 2040 etwa 0,5 bis 0,6 Millionen Tonnen recycelte Polyolefine erforderlich sein werden, um die Vorgaben zu erfüllen, wobei recyceltes Polypropylen den größten Anteil stellen dürfte, da es in Fahrzeugkomponenten sehr weit verbreitet ist.
Der dänische Umweltminister Magnus Heunicke erklärte anlässlich der vorläufigen Einigung, "Diese vorläufige Einigung ist ein bedeutender Schritt hin zu einer Kreislaufwirtschaft für den europäischen Automobilsektor" und fügte hinzu, der Rechtsrahmen "schließt Schlupflöcher, stellt sicher, dass wertvolle Materialien in der EU-Wirtschaft verbleiben, und bremst die Ausfuhr verschmutzender, nicht verkehrstauglicher Fahrzeuge in Drittstaaten".
Ausblick
Aufsichtsbehörden haben die erheblichen Herausforderungen anerkannt, vor denen Fahrzeughersteller bei der Erfüllung dieser Ziele stehen. Ursprünglich waren deutlich höhere Mindestquoten für recycelte Kunststoffe vorgesehen. Die politischen Entscheidungsträger mussten jedoch einräumen, dass die Automobil-Lieferkette bislang nicht über die nötige Infrastruktur und Materialverfügbarkeit verfügt, um die strengeren Vorgaben im ursprünglich anvisierten Zeitraum zu erfüllen. Dies führte zu einem abgefederten Übergangszeitplan, ohne jedoch die grundlegende Weichenstellung hin zu einem höheren Rezyklatanteil infrage zu stellen. Die vorläufige Einigung erlaubt es der Europäischen Kommission außerdem, Zielwerte für den Kunststoffanteil zu verschieben oder vorübergehend abzusenken, wenn die Verfügbarkeit bestimmter Rezyklatkunststoffe unzureichend ist oder überhöhte Preise die Einhaltung der Vorgaben unzumutbar erschweren.
Die vorläufige Einigung muss noch vom Rat und vom Parlament gebilligt werden, bevor die Verordnung formell angenommen wird. Die Vorschriften sollen zwei Jahre nach Inkrafttreten greifen. Der Gesamtnutzen für die Umwelt wird bis 2035 auf eine jährliche Verringerung der Emissionen von 12,3 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalent geschätzt.
