Die Europäische Union hat eine vorläufige Einigung über verbindliche Vorgaben zur Rückverfolgbarkeit und zum Recyclinganteil von Kunststoffen in Neufahrzeugen erzielt - und stellt damit OEMs, Tier-1-Zulieferer und Recycler angesichts entscheidender Fristen für den Recyclinganteil Nachweis bis Ende 2026 unter erheblichen Handlungsdruck. Die Vereinbarung zwischen Europäischem Parlament und Rat vom Dezember 2025 ist Teil der überarbeiteten Verordnung über Altfahrzeuge (End-of-Life Vehicles, ELV), die die ursprüngliche Richtlinie aus dem Jahr 2000 ablöst und ein einheitliches Compliance-System in allen 27 Mitgliedstaaten etabliert.
Hintergrund
Die EU hatte im Jahr 2000 ihre erste Altfahrzeug-Richtlinie eingeführt und damit die Grundlage für Fahrzeugrecycling und stoffliche Verwertung gelegt. Mit zunehmender technischer Komplexität von Fahrzeugen und dem stark gewachsenen Einsatz von polymerbasierten Systemen kamen die Regulierungsbehörden jedoch zu dem Schluss, dass der bestehende Rahmen nicht mehr ausreicht, um die ambitionierteren Ziele der Kreislaufwirtschaft zu erreichen. Die EU-Kommission legte deshalb 2023 eine umfassende Überarbeitung der Richtlinie vor, um sie mit den weitergehenden Zielen der europäischen Circular-Economy-Strategie in Einklang zu bringen.
Im Dezember 2025 erzielten Kommission und Rat eine politische Einigung über den revidierten Rahmen. Der Kompromisstext wurde im Februar 2026 veröffentlicht und markierte einen entscheidenden Schritt auf dem Weg zur formalen Verabschiedung. Die neuen Regeln gehen weit über reine Sammelquoten für Altfahrzeuge hinaus und verankern rechtlich verbindliche Vorgaben zu Fahrzeugkonstruktion, Materialauswahl und Dokumentationspflichten in den vorgelagerten Lieferketten.
Kunststoffe machen heute rund 20 % des Gewichts eines modernen Fahrzeugs aus und finden sich in Interieur-, Exterieur- und Strukturbauteilen. Innenraumkomponenten wie Armaturenbretter, Türverkleidungen, Mittelkonsole und Sitzstrukturen basieren häufig auf ABS, PC/ABS-Blends und modifizierten Polyolefinen. Derzeit werden laut EuRIC, dem europäischen Branchenverband der Recyclingindustrie, 80 % der Kunststoffe aus Altfahrzeugen weiterhin deponiert oder verbrannt - eine Kennzahl, die von Regulierern als zentrales Argument für verpflichtende Eingriffe auf der Nachfrageseite herangezogen wird.
Details
Die Verordnung führt stufenweise steigende Mindestziele für den Einsatz von recycelten Kunststoffen in Neufahrzeugen ein. Nach der vorläufigen Einigung ist vorgesehen, dass spätestens sechs Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung ein Mindest-Recyclinganteil von 15 % erreicht sein muss; nach zehn Jahren steigt dieser Mindestwert auf 25 %. Mindestens 20 % dieses Recyclinganteils müssen dabei aus Altfahrzeugen stammen - das entspricht 3 % des gesamten Kunststoffanteils eines Fahrzeugs nach sechs Jahren und 5 % nach zehn Jahren. Für Hersteller und Zulieferer wird damit ein belastbarer und prüffähiger Rahmen für den Recyclinganteil Nachweis geschaffen.
Kernstück des Durchsetzungsmechanismus sind umfassende Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit. Die Verordnung schreibt unabhängige Drittparteien-Audits für Anlagen zur Herstellung von Rezyklat vor - unabhängig davon, ob diese in der EU oder in Drittländern betrieben werden. Diese Vorgabe wird von der Recyclingbranche überwiegend begrüßt, da sie als Schritt hin zu faireren Wettbewerbsbedingungen und gesicherter Herkunft von Rezyklaten gilt. Zudem wird festgelegt, dass recyceltes Material aus Ländern außerhalb der EU in den ersten 48 Monaten nach Inkrafttreten nicht auf die verpflichtenden Recyclingquoten angerechnet werden darf; sobald eine Anrechnung möglich ist, gelten für dieses Material strenge, unabhängige Auditvorgaben.
Die Regeln zur Berechnung und zum Nachweis des Recyclinganteils sollen bis Ende 2026 abschließend festgelegt und überprüft werden; daran schließt sich 2027 eine Machbarkeitsstudie zur weiteren Ausgestaltung der Zielwerte an. Zusätzlich schreibt die Verordnung für Fahrzeuge digitale Produktpässe (Digital Product Passports, DPP) vor, die detaillierte Informationen zu Komponenten, Materialien und deren Rezyklierbarkeit enthalten. Unternehmen müssen dafür Einträge im zentralen EU-DPP-Register vornehmen; der Go-Live-Termin dieses Systems ist auf den 19. Juli 2026 festgelegt.
Laut Mia McLachlan, Plastic Recycling Analyst bei ICIS, werden "die verpflichtenden Recyclingquoten überwiegend durch recycelte Polyolefine erfüllt werden". ICIS schätzt, dass bis 2040 zwischen 0,5 und 0,6 Millionen Tonnen recycelte Polyolefine benötigt werden, wobei der Großteil auf recyceltes Polypropylen entfällt.
Der Branchenverband Plastics Recyclers Europe berichtet, dass Europa im Jahr 2025 mehr Recyclingkapazität verloren hat als jemals zuvor in einem einzelnen Jahr. Eine zentrale Sorge der Politik bleibt der wachsende Zufluss von Neuware-Kunststoffen auf den EU-Markt, die fälschlich als Rezyklat deklariert werden.
Zulieferer und OEMs prüfen derzeit Technologien wie RFID und Blockchain, um physische Komponenten eindeutig mit digitalen Herkunftsnachweisen zu verknüpfen. Ziel sind durchgängige Materialpässe, die sowohl den Anforderungen der Aufsichtsbehörden als auch den internen Einkaufs- und Compliance-Teams an einen verlässlichen Recyclinganteil Nachweis gerecht werden.
Ausblick
Der entscheidende Belastungstest für die neue Politik wird mit dem von der Kommission angekündigten Circular Economy Act erwartet, der im dritten Quartal 2026 vorgelegt werden soll. Er wird maßgeblich darüber entscheiden, ob die EU einen langfristig tragfähigen und international wettbewerbsfähigen Rahmen für das Kunststoffrecycling etablieren kann. Die formelle Verabschiedung der neuen ELV-Verordnung soll nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens im Europäischen Parlament erfolgen; die detaillierten Durchführungsbestimmungen zur Berechnung des Recyclinganteils - einschließlich methodischer Standards und Anforderungen an die Akkreditierung von Laboren - werden bis Ende 2026 erwartet. Mit weiteren Anpassungen bei zulässigen Polymertypen und Mindestanteilen an Rezyklat ist zu rechnen, sobald sich Recyclingtechnologien weiterentwickeln und die Qualität der verfügbaren Inputströme verbessert.
