Die vorläufige Altfahrzeug-Verordnung (End-of-Life Vehicles, ELV) der Europäischen Union legt als Frist Dezember 2026 fest, bis zu dem die Europäische Kommission eine einheitliche Methodik zur Berechnung und Verifizierung des Rezyklatanteils von Kunststoffen in Neufahrzeugen vorlegen muss - ein entscheidender erster Schritt, bevor stufenweise verbindliche Mindestquoten in der gesamten EU rechtlich wirksam werden.
Hintergrund
Die EU-Institutionen erzielten im Dezember 2025 eine politische Einigung über die überarbeitete ELV-Verordnung, und der Kompromisstext wurde im Februar 2026 veröffentlicht, wie aus Quellen des regulatorischen Monitorings hervorgeht. Der neue Rechtsrahmen ersetzt zwei seit dem Jahr 2000 geltende Richtlinien zur Behandlung von Altfahrzeugen und wird ohne nationale Umsetzung direkt in allen 27 EU-Mitgliedstaaten verbindlich.
Die Verordnung ist ein zentrales Element des Circular Economy Action Plan und des European Green Deal. Hintergrund ist auch die Größenordnung der Herausforderung: In der EU fallen jedes Jahr über 6 Millionen Altfahrzeuge an, so der Europäische Rat, und die Automobilbranche verbraucht in Europa jährlich rund 6 Millionen Tonnen Kunststoffe. Trotz dieser Mengen werden derzeit nur 19 % der Kunststoffe aus Altfahrzeugen recycelt, wie Daten im vorläufigen Kompromiss festhalten.
Das Thema Kunststoffe in der Automobilindustrie rückt damit stärker in den Fokus von Regulierung, Innovationen im Recycling und strategischer Planung der Hersteller.
Details
Zentrales Instrument der Verordnung für Kunststoffe in der Automobilindustrie ist eine stufenweise ansteigende Rezyklatquote. Nach Einigung der Mitgesetzgeber muss der Kunststoffanteil in jedem neuen Fahrzeugtyp spätestens sechs Jahre nach Inkrafttreten der Regeln mindestens 15 % recycelten Kunststoff enthalten; innerhalb von zehn Jahren steigt dieser Anteil auf 25 %, so das Europäische Parlament. Mindestens 20 % jeder Quote müssen durch Kunststoffe erfüllt werden, die aus Altfahrzeugen oder aus Bauteilen stammen, die während der Nutzungsphase des Fahrzeugs ausgebaut wurden - eine sogenannte Closed-Loop-Beschaffungsanforderung.
Die Überprüfung dieser Quoten ist zentral für die Einhaltung der Vorgaben. Das Europäische Parlament hat die Kommission beauftragt, mittels eines delegierten Rechtsakts eine einheitliche Methodik zur Berechnung und Verifizierung des Rezyklatanteils in Kunststoffen zu entwickeln. Laut einer Analyse von Ascend Materials zum Gesetzgebungsfahrplan sollen Regeln zur Berechnung und Überprüfung des Rezyklatanteils bis Ende 2026 vorliegen; es folgen eine Machbarkeitsstudie zur Festlegung der Rezyklatquoten im Jahr 2027 und eine Erklärung der Materialformate im Jahr 2030.
Die Nachverfolgbarkeit in der Lieferkette bildet das Rückgrat der Durchsetzung. Die Verordnung führt einen Circularity Vehicle Passport, ein EU-weites System der erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR), Mindestanforderungen an Rezyklatanteile sowie strengere Vorgaben zur Wiederverwendung von Teilen und zur Sammlung und Behandlung von Fahrzeugen ein, berichtet Recycling International. Dieser digitale Fahrzeugpass wird mit anderen digitalen Produktpässen der EU harmonisiert, um doppelte Datenerfassung in unterschiedlichen Compliance-Systemen zu vermeiden.
Beim Thema Lieferantenaudits und Prüfung der Lieferketten zieht die Verordnung eine klare geografische Grenze. Rezyklat, das außerhalb der Europäischen Union beschafft wird, darf 48 Monate nach Inkrafttreten nicht auf die Mindest-Rezyklatquoten angerechnet werden. Sobald dies erlaubt ist, unterliegt Material aus Nicht-EU-Ländern strengen Anforderungen, darunter unabhängige Audits durch Dritte, was nach Einschätzung von Analysten die Menge qualifizierbarer Importware voraussichtlich deutlich begrenzen wird. Zudem behält sich die Kommission vor, Quoten zu verschieben oder vorübergehend abzusenken, falls mangelnde Verfügbarkeit oder überhöhte Preise bestimmter Rezyklatkunststoffe die Einhaltung der Mindestanteile unverhältnismäßig erschweren.
Die Verordnung definiert auch eine Untergrenze für die Rückgewinnung von Kunststoffen: Mindestens 30 % der Kunststoffe aus Altfahrzeugen müssen recycelt werden. Darüber hinaus muss die Kommission per delegiertem Rechtsakt etwa zwei Jahre nach Inkrafttreten zusätzliche Zielwerte für recycelten Stahl und recyceltes Aluminium festlegen.
Die strukturelle Bereitschaft der Lieferketten bleibt eine anerkannte Herausforderung für die Nachhaltigkeit in der Automobilbranche. Materialfreigaben, die Anbindung neuer Lieferanten und Umstellungen in der Produktion sind in automobilen Lieferketten in der Regel langwierige Prozesse, wie Branchenanalysen betonen - was das effektive Vorbereitungsfenster für OEMs und Tier-1-Zulieferer verkürzt. Im Jahr 2025 hat Europa mehr Recyclingkapazitäten verloren als jemals zuvor, bedingt durch hohe Energiekosten und sinkende Gewinnmargen, berichtet Scrap Monster. Das erschwert den Ausbau des Angebots an Rezyklatkunststoffen im Vorfeld der kommenden Vorgaben und bremst potenzielle Innovationen im Recycling.
Ausblick
Die Verordnung muss noch formell vom Plenum des Europäischen Parlaments und vom Rat der Europäischen Union angenommen werden, bevor sie in Kraft tritt; der Kompromisstext liegt jedoch bereits vor, und die politische Einigung steht. Nach Inkrafttreten hat sich die Kommission verpflichtet, konkrete Methodiken zur Berechnung der Rezyklatanteile sowie Durchführungsrechtsakte zu veröffentlichen, die die genauen Compliance-Anforderungen für OEMs und ihre Lieferketten definieren.
Automobilhersteller und Tier-1-Polymerlieferanten, die bislang weder Programme zur Rückverfolgbarkeit in der Lieferkette, noch systematische Materialdaten-Audits oder Closed-Loop-Beschaffungsstrategien etabliert haben, geraten angesichts der nahenden Fristen unter erheblichen Zeitdruck. Wer frühzeitig auf robuste Lieferantenaudits, transparente Datenflüsse und investitionsstarke Innovationen im Recycling setzt, kann sich im Wettbewerb um konforme Rezyklatströme Vorteile sichern und die eigene Nachhaltigkeit in der Automobilbranche messbar stärken.
