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EU setzt Frist Dezember 2026 für den Nachweis von Rezyklat-Kunststoff in Neufahrzeugen

Die EU-ELV-Verordnung verlangt bis Ende 2026 einen verifizierten Rezyklatanteil von Kunststoffen in Neufahrzeugen und stellt damit die Beschaffung und Rückverfolgbarkeit von Kunststoffen in der Automobilindustrie grundlegend neu auf.

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EU setzt Frist Dezember 2026 für den Nachweis von Rezyklat-Kunststoff in Neufahrzeugen

Die neue EU-Verordnung über Altfahrzeuge (End-of-Life Vehicle, ELV) schreibt vor, dass der Rezyklatanteil von Kunststoffen in Neufahrzeugen bis Ende 2026 formell berechnet und verifiziert werden muss - ein Meilenstein, der Automobil-OEMs, Tier-1-Zulieferer und Polymer-Compounder zwingt, Beschaffung, Dokumentation und chargenbasierte Rückverfolgbarkeit entlang der gesamten Kunststoff-Lieferkette grundlegend zu erneuern. Damit wird die Kreislaufwirtschaft Automobilindustrie zu einem zentralen Umsetzungsfeld der neuen Vorgaben.

Hintergrund

Die EU-Institutionen haben im Dezember 2025 eine politische Einigung erzielt, der Kompromisstext wurde im Februar 2026 veröffentlicht. Der neue Rechtsrahmen ersetzt die seit 2000 geltende ursprüngliche ELV-Richtlinie. Der Wechsel von einer Richtlinie zu einer unmittelbar geltenden Verordnung ist mehr als eine juristische Anpassung - er steht für eine grundlegende strategische Neuausrichtung: weg von einer reinen End-of-Life-Abfallpolitik hin zu einer ganzheitlichen, lebenszyklusorientierten Kreislaufwirtschaft. Während die frühere Richtlinie von den Mitgliedstaaten national umgesetzt wurde, gelten die neuen Regeln nun unmittelbar und einheitlich in der gesamten EU. Das verringert Rechtszersplitterung und stärkt die Durchsetzung gegenüber Fahrzeugherstellern, Verwertungsbetrieben und weiteren Wirtschaftsakteuren.

Die Verordnung ist eingebettet in eine breiter angelegte EU-Initiative zur Stärkung der Kunststoff-Kreislaufwirtschaft. Von den rund 58 Millionen Tonnen Kunststoff, die in der EU erzeugt werden, wird laut Kommission nur etwa die Hälfte erfasst und sortiert; rund 13 % fließen als Rezyklate in neue Kunststoffanwendungen zurück. Zwischen 2010 und 2024 ist der Anteil von Rezyklaten in der EU-Wirtschaft Berichten zufolge lediglich um 1,5 Prozentpunkte gestiegen - Europa liegt damit deutlich hinter dem Ziel, bis 2030 eine Zirkularitätsrate von 24 % zu erreichen.

Details

Nach der ELV-Verordnung muss der Rezyklatanteil von Kunststoffen in Neufahrzeugen bis Ende 2026 berechnet und verifiziert werden. 2027 folgt eine Machbarkeitsstudie für rechtsverbindliche Mindestprozentsätze, und bis 2030 ist eine Deklaration der verwendeten Materialformate vorgeschrieben. Die Mitgesetzgeber haben sich darauf geeinigt, dass die in jedem neuen Fahrzeugtyp eingesetzten Kunststoffe innerhalb von sechs Jahren nach Inkrafttreten der Regeln zu mindestens 15 % und innerhalb von zehn Jahren zu mindestens 25 % aus Recyclingkunststoffen bestehen müssen. 20 % dieser Zielwerte müssen durch Kunststoffe erfüllt werden, die aus Altfahrzeugen oder aus Bauteilen und Komponenten stammen, die während der Nutzungsphase ausgebaut wurden - eine sogenannte Closed-Loop-Vorgabe.

Die Anforderungen gelten für Pkw, leichte Nutzfahrzeuge, konventionelle schwere Nutzfahrzeuge, Motorräder und Spezialfahrzeuge, mit Ausnahme von Kleinserienherstellern schwerer Spezialfahrzeuge. "Es wird erwartet, dass die Quoten für Rezyklatanteile vor allem über recycelte Polyolefine erfüllt werden, gestützt durch eine im Vergleich zu anderen in der Automobilindustrie eingesetzten Polymeren breiter verfügbare, geeignete Abfallbasis", so ICIS Plastic Recycling Analyst Mia McLachlan.

Die operative Last für den Nachweis der Konformität ist erheblich. Neu ist insbesondere das geforderte Niveau an Datenintegrität: Das Erreichen von Rezyklatquoten, der Nachweis kreislauffähiger Produktgestaltung sowie die Verifizierung korrekter Behandlungswege hängen allesamt von belastbaren Material- und Mengendaten über komplexe Lieferketten und Rückgewinnungsnetzwerke hinweg ab. In vielen Unternehmen liegen diese Informationen zwar bereits vor, sind jedoch über unterschiedliche Systeme und Prozessstufen verstreut. Mit der Ausweitung der Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft Automobilindustrie wird das Kernproblem zunehmend zu einer Frage des strukturierten Lifecycle-Datenmanagements.

Die Verordnung schreibt außerdem digitale Fahrzeugpässe vor, um Rückverfolgbarkeit und Transparenz zu verbessern. Anders als die bisherige Richtlinie lässt die neue Verordnung keinen Raum mehr für divergierende nationale Auslegungen - sie ist in allen Mitgliedstaaten verbindlich. Die vorläufige Einigung räumt der Europäischen Kommission zudem die Möglichkeit ein, die Zielvorgaben für den Kunststoff-Rezyklatanteil zu verschieben oder vorübergehend abzusenken, "falls fehlende Verfügbarkeit oder überhöhte Preise bestimmter Recyclingkunststoffe die Einhaltung der Mindestprozentsätze für Rezyklatanteile unverhältnismäßig erschweren". Bemerkenswert ist, dass Rezyklate, die außerhalb der Europäischen Union beschafft werden, in den ersten 48 Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung nicht auf die Mindestrezyklatquoten angerechnet werden dürfen.

Ausblick

Spätestens 72 Monate nach Inkrafttreten muss die Europäische Kommission einen Bericht über den Stand der Technik und die Umweltleistung biobasierter Kunststoffe sowie von Elastomeren aus Reifen vorlegen und "gegebenenfalls" Legislativvorschläge zu Nachhaltigkeitsanforderungen und Zielvorgaben ausarbeiten - einschließlich der Option, diese Materialien bei der Erfüllung von Rezyklatquoten anzurechnen. Durch die neuen Maßnahmen im Rahmen der ELV-Verordnung sollen Schätzungen zufolge die Wiederverwendung und das Recycling von mehreren hundert Tonnen seltener Erden sowie von rund 5-6 Millionen Tonnen Stahl, 1-2 Millionen Tonnen Aluminium und 0,2-0,3 Millionen Tonnen Kupfer ermöglicht werden. Nach der formellen Annahme durch das Europäische Parlament und den Rat tritt die Verordnung 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft.